Glänzende und feminin flatternde Satin Hijabs / Satin Kopftücher an Transvestiten?

Das Ergebnis basiert auf 43 Abstimmungen

Ja. Verbieten. 65%
Nein. Nicht verbieten. 35%

3 Antworten

Bei dieser "Forderung" kann es sich nur um ein Produkt von sozialen Netzwerken handeln, und ist nicht ernstzunehmen. Wie viele Muslimas tragen denn einen Satin Hijab? Wenn sie es doch tun sollten, waere es unislamisch, da ein flatterndes glaenzendes Tuch Aufmerksamkeit erzeugt, welche es zu vermeiden gilt.

Nach Logik dieser Forderung muesste Transvestiten und Crossdressern auch das Schminken in der Oeffentlichkeit verboten werden, denn auch das ist i.d.R. feminin.

Man muss nicht alles glauben, was in sozialen Netzwerken so an Unsinn verbreitet wird.

HugoHustensaft  17.04.2023, 06:42

Diese "Forderung" taucht im Netz an allen möglichen Ecken auf, da führt irgendjemand einen "Privatkrieg" ...

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Nein. Nicht verbieten.

Wie kann man sich erdreisten, die Kleidungsgewohnheiten anderer Leute aus religiösen Gründen regulieren zu wollen?

"Provokativ und unangebracht", so so... wisst ihr, was ich am Monotheismus alles provokativ und unangebracht finde?

Drehen wir den Spieß einmal um... Ich könnte mich auch hinstellen und sagen:

" Strikte Geschlechtertrennung verletzt meine religiösen Gefühle, weil damit die Urgöttin Neit verhöhnt wird, die weibliche und männliche Anteile vereint."

"Passagen über Götzendienst in Koran und Bibel sind eine grobe Beleidigung meiner polytheistischen Anschauung und die sollten deswegen nicht mehr abgedruckt werden dürfen "

"Das ständige Bedecken von Körper und Haupthaar sind eine Beleidigung für Hathor und Bastet. Wie könnt ihr es wagen, die schönen Körper zu verstecken, die die Göttin euch gegeben hat?!? "

Zur Klarstellung: Ich erhebe keine solchen Forderungen, weil ich das Recht anderer Leute anerkenne, dass sie glauben und anziehen dürfen, was sie wollen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Nein. Nicht verbieten.

Man sollte die IDIOTIE und anti-demokratische Haltung dieser Forderung verbieten - Da man das aber nicht kann, bleibt es beim "Nicht-Verbieten"