Gilt das als Schwänzen, wenn man von der Schule abgemeldet wurde?
Guten Tag meine Lieben Freunde der Sonne,
ich habe eine Ausbildung gemacht und sie noch während der Probezeit im Januar abgebrochen. Mein Ausbilder hat mich in der Berufsschule direkt am Tag an dem ich gekündigt habe abgemeldet.
Vor einem Monat hatte ich einen Termin bei der Agentur für Arbeit, lief alles ganz super. Sie hat mich wegen Berufen usw gefragt, was ich mir vorstellen könnte.
Letzte Woche war ich in der Berufsschule um eine Schulbescheinigung abzuholen. In der Schulbescheinigung steht, dass das Schuljahr bis Ende Juli noch geht, aber der Schulbesuch für mich am Tag der Kündigung beendet wurde.
Ich habe im Sekretariat nachgefragt, was man machen kann, und sie meinte, dass ich in eine Klasse kann, in der die Schüler nach neuen Ausbildungsplätzen suchen (Also die Klasse ist in der Berufsschule nicht in irgendeiner anderen Schule)
Meine Frage: Gilt das als Schwänzen, wenn ich von der Berufsschule abgemeldet bin/wurde. Ich bin nämlich momentan dabei eine neue Ausbildung zu suchen. Nebenbei mache ich ein Nebenjob.
3 Antworten
Da ist anscheinend von beiden Seiten – bei euch und bei der Schule - etwas schief gelaufen.
Zunächst mal aus dem Gesetz für NRW (andere Bundesländer dann ähnlich):
Für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis dauert die Schulpflicht bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem die Schülerin oder der Schüler das 18. Lebensjahr vollendet. Für Jugendliche mit Berufsausbildungsverhältnis dauert die Schulpflicht so lange, wie ein Berufsausbildungsverhältnis besteht, das vor Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen worden ist.
Das heißt für dich: Du musst, auch wenn du abgemeldet bist, weiter zur Schule gehen (Berufsschule, spezielle klasse, Berufsvorbereitungsjahr, Berufsgrundschuljahr, Berufskolleg….).
Aber:
Die Schule, die du bisher besucht hast, muss deine Schulpflicht überwachen. Wenn du da abgemeldet bist, bleibt sie so lange verantwortlich, bis sie eine Meldung deiner neuen Schule erhalten hat.
Gehst du aber nicht zur Schule, dann gilt:
https://bass.schul-welt.de/6958.htm
…..so sind die Eltern und bei Schulpflichtigen im Bildungsgang der Berufsschule auch die Mitverantwortlichen für die Berufserziehung schriftlich auf ihre Verpflichtungen gemäß § 41 Abs. 1 und 2 SchulG hinzuweisen und aufzufordern, die Schülerin oder den Schüler zum regelmäßigen Schulbesuch zu veranlassen.
Solange du oder deine Eltern eine solche Aufforderung nicht bekommen haben, kann man auch nicht von Schwänzen reden. Die abgebende Schule hätte dich bzw. die Eltern sofort bei der Abmeldung informieren müssen.
Ihr könnt ja nicht ständig mit dem Gesetzbuch unter dem Arm herumlaufen. Aber ihr müsst euch schon erkundigen, denn es gilt auch der Satz: „Unkenntnis schützt vor Strafe nicht.“
Dann unternehmt jetz mal was - ist auch günstig für weitere Bewerbungen, wenn dein Lebenslauf keine Lücke aufweist.
Der alte "Lehrherr" hat gemeldet, dass deine Ausbildung abgebrochen wurde.
Je nach Alter bist du aber weiterhin schulpflichtig. Dafür gibt es dann diese besonderen Klassen.
Wenn du abgemeldet bist, schwänzt du ja nicht.
Allerdings hat das mit einer evtl Schulpflicht nichts zu tun! Die läuft ggf weiter und von dort könntest du eine Strafe bekommen.
Ja was mich auch gewundert hat: Ich habe weder ein Brief noch was anderes von der Schule erhalten. Bis letzte Woche wusste ich gar nicht dass ich abgemeldet bin. Das habe ich erst erfahren, als sie mir die Schulbescheinigung gegeben haben.