Gilt das als Rufmord oder kann ich das als leere Drohung sehen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Als Rufmord bezeichnet man in D umgangssprachlich eigentlich die üble Nachrede. Und selbst da wäre die Höchststrafe (!) 2 Jahre. Also keine Panik und den (meiner Meinung nach) Spinner gar nicht weiter beachten.

Hier mal was zu lesen:

https://www.dahag.de/c/ratgeber/strafrecht/diffamierung/rufmord

  1. solange du die Wahrheit sagst, machst dich dich sehr sicher nicht strafbar
  2. den Begriff rufmord gibt es im deutschen Recht nicht, entsprechend ist die Aussage mit dem Anwalt ziemlich sicher gelogen

Würde entsprechend vermuten, dass das alles heiße Luft ist