Gibt es zurückhabe Pflicht auf eBay Kl.?

4 Antworten

Es kommt darauf an. Hast du denn wirksam die Sachmangelhaftung ausgeschlossen oder wie war die Anzeige formuliert? Wenn nein, haftest du sonst sowohl für dir bekannte als auch dir unbekannte Mängel

Deine Anzeige müsste eine Formulierung wie diese oder Ähnlich beinhalten:

"Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmangelhaftung."

Verkaufst du immer wieder Artikel, muss folgender Zusatz auch noch dabeistehen, damit der Absatz gültig bleibt:

"Die Haftung auf Schadenersatz wegen Verletzungen von Gesundheit, Körper oder Leben und grob fahrlässiger und/oder vorsätzlicher Verletzungen meiner Pflichten als Verkäufer bleibt davon unberührt."

Oldtimer2000  08.04.2023, 19:03

Das ist nicht ganz richtig:

Selbst wenn er die Sachmängelhaftung nicht ausgeschlossen hat, haftet er nur dann, wenn der Käufer zweifelsfrei nachweisen kann, dass der Defekt schon vor der Übergabe an ihn vorlag.

Im Gegensatz zu einem Verbrauchsgüterkauf gibt es bei einem Privatkauf nämlich keine Beweislastumkehr innerhalb der ersten 12 Monate.

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Nein, darf er nicht. Solange du ihm nicht irgendeinen Mangel an dem Gerät arglistig verschwiegen hast, gilt der Grundsatz: gekauft wie gesehen. Er konnte sich ja selbst vom Zustand des Handys überzeugen.

Er hatte die Möglichkeit sich von der Funktionalität des Geräts zu überzeugen. Wenn er das nicht macht, selbst Schuld. Inzwischen könnte er es ja auch irgendwie unsachgemäß gehandhabt haben, so dass die Kamera nun nicht mehr einwandfrei funktioniert. Lass ihn zur Polizei gehen.....das muss dich nicht mehr kümmern.

Das kann er gerne versuchen aber es wird ihm nichts bringen. Dafür interessiert die Polizei nicht. Zudem hat er das persönlich entgegengenommen und hatte die Möglichkeit alles zu überprüfen.

Genau genommen weißt du auch nicht, ob er Teile ausgetauscht hat oder das gar nicht dein verkauftes war.

Ich denke, du musst dir kein Stress machen.