Was heißt das genau (eBay Kleinanzeigen)?

3 Antworten

Hey,

Das ist wichtig, wenn Verkäufer immer mal wieder etwas zum Kauf anbieten. Der Haftungs­ausschluss erscheint nämlich auch bei Privatleuten als allgemeine Geschäfts­bedingung, sobald sie ihn für drei oder mehr Angebote verwenden oder verwenden wollen. Für solche AGB gelten verschärfte Voraus­setzungen für den Ausschluss der Sach­mangelhaftung. Er ist insgesamt unwirk­sam, wenn die Ergän­zung zu Schaden­ersatz­ansprüchen fehlt.

Benutzer953 
Fragesteller
 12.03.2023, 11:33

Das heißt was genau?

Sorry ich stehe grad etwas auf dem Schlauch 😂

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BunnysDiary  12.03.2023, 11:38
@Benutzer953

Alles gut. 😅

Also das bedeutet, dass du beim einmaligen Privatvatverkauf

folgende Formulierung mit einbinden solltest:

„Ich schließe jegliche Sachmangelhaftung aus.“

Wenn du aber wiederholt Verkäufe tätigst, kann die Haftung nicht immer wieder mit dem oberen Satz ausschließen. Nötig ist folgender Zusatz, damit die Wirksamkeit bleibt:

„Die Haftung auf Schadenersatz wegen Verletzungen von Gesundheit, Körper oder Leben und grob fahrlässiger und/oder vorsätzlicher Verletzungen meiner Pflichten als Verkäufer bleibt uneingeschränkt.“

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Benutzer953 
Fragesteller
 12.03.2023, 11:39
@BunnysDiary

Aber was heißt das genau für den Verkäufer? D.h. der Verkäufer kann bei eventuellen Schäden beim Käufer nicht haftbar gemacht werden oder wie?

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BunnysDiary  12.03.2023, 11:42
@Benutzer953

Wer etwas im Internet verkaufen möchte, muss laut Gesetz garantieren, dass die Ware tatsächlich der jeweiligen Beschreibung entspricht. Die Sachmangelhaftung, so der bürokratische Begriff, greift ganz unabhängig davon, ob der Verkäufer von dem Mangel weiß. Es ist jedoch möglich und empfehlenswert, als Verkäufer die Haftung zu beschränken, um, insbesondere bei wertvollen Verkaufsgegenständen, dem Risiko der Haftung zu entgehen.

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Die Haftung auf Schaden­ersatz wegen Verletzungen von Gesundheit, Körper oder Leben und grob fahr­lässiger und/oder vorsätzlicher Verletzungen meiner Pflichten als Verkäufer bleibt uneinge­schränkt."

Wenn Du den Käufer vorsätzlich oder grob fahrlässig auf gewisse Risiken des zu verkaufenden Artikels nicht hinweist, haftest Du uneingeschränkt, sofern der Käufer durch den gekauften Artikel zb verletzt wird.

Es gab schon den Hinweis auf den Trafo. Wenn da Leitungen offen liegen, du weißt nicht darauf hin, der Käufer wird deshalb durch einen Stromschlag verletzt, dann haftest Du trotzdem ohne Einschränkung, auch wenn Du die Sachmangelhaftung ausgeschlossen hast.

Generell kannst DU ihn nicht dafür verantwortlich machen, wenn Du Dich z.B: wenn es ein Heizgerät wäre, verbrennst oder verletzt.
Oder wenn es sich um ein offenen Trafo handelt (Elektriker kaufen so etwas schon mal) , und Du Dich dann elektrisierst, weil Du offene Kontakte bewusst anpackst.

Benutzer953 
Fragesteller
 12.03.2023, 11:35

Was heißt das dann für den Verkäufer?

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