Gibt es zeitliche Fristen in denen der Hausnotrufdienst nach Eingang eines Notrufes beim Patienten sein muss (Ähnlich Hilfsfristen für Rettungsdienst)?
Danke im Vorraus für die Antworten.
3 Antworten
Nein, die gibt es nicht.
Denn der Hausnotruf hat keine Sonder/Einsatzfahrzeuge mit Sondersignal und muss sich bei der Anfahrt an die StvO halten, da sie keine Sonderrechte haben.
Zwischen HN -Alarm und dem Eintreffen der Helfer ist eine Zeitspanne von 30 min eine angemessene Zeit.
Bevor ein HN -Vertrag abgeschlossen wird, sollte auch angefragt werden wie lange die Anfahrtzeit nach einem Alarm din ca. dauert.
Besteht eine lebensbedrohliche Situation, wird die HN-Zentrale von sich aus den Rettungsdienst informieren.
Und genau das sollten die Angehörigen auch machen wenn eine Lebensbedrohliche Situation vorhanden ist.
Notruf -> Rettungswagen wird losgeschickt.
Grob gesagt sollte in 98% der Fälle der Rettungswagen innerhalb von 15 Minuten am Einsatzort sein.
Ich weiß leider nicht was daran falsch sein soll.
Ja, wenn es sich um einen "normalen" Alarm handelt, dann kommt der "Helfer" ohne Signal angefahren -> Keine Frist.
Wenn es sich dagegen um einen Notruf des Teilnehmers handelt, dann kommt der Rettungswagen. Und dann spielen die 15 Minuten eine Rolle.
Und in der Frage geht es um einen Notruf. Deshalb bin ich nur auf den Rettungswagen eingegangen ;)
Nein, gibt es nicht.
Ich habe schon mal ein Auto des HN gesehen das Blaulicht hatte