Ja, das kann sie.

Du musst diese Lok jedoch manuell in der MS 2 anlegen.

Wie das geht entnimmst du der Bedienungsanleitung der MS 2

Das bedeutet jedoch, du musst die Deckoderadresse an der Lok herausfinden. Diese erkennst du den kleinen weißen Dip- Schaltern am Decoder.

Hier einmal eine Liste der möglichen Adressen:

Codiertabelle2.pdf (maerklin.de)

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Du musst bei der Lok die Digitaladresse über das "Mäuseklavier " manuell einstellen und die lok ebenso manuell an der digitalen Steuerzentrale aanlegen.

Wie das geht entnimmst du den entsprechenden Anleitungen.

https://www.maerklin.de/fileadmin/media/service/faq/Technik-Tipp-303.pdf

https://www.maerklin.de/fileadmin/media/service/technische_informationen/Codiertabelle2.pdf

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Nach dem Eingang des Bescheides bei dir kann es noch ca. 14 Tage dauern, bis die Nachzahlung an dich überwiesen wird.

Dann erfolgt die mtl. Zahlung immer im voraus am letzen Arbeitstag des Vormonats.

Noch was:

Ab Pflegegrad 2 musst du der Pflegekasse sogenannte Pflegeberatungsbesuche naxh § 37.3 SGB XI, nachweisen.

Bei PG 2 u. 3 einmal pro Halbjahr, bei PG 4 u. 5 einmal pro Quartal. Erfolgen diese Pflegeberatungsbesuche nicht, so kann die PK das Pflegegeld kürzen oder die Zahlung kompl. einstellen.

Du musst dir dafür einen örtl. ambul. Pflegedienst suchen und diesen mit diesem Pflegeberatungsbesuch beauftragen. Die Kosten trägt die Pflegekasse.

das sollte jedoch alles ausführlich in dem bescheid der Pflegekasse stehen.

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Ja, das ist erlaubt

Grund warum du das nicht machen dürftest?

Auch die intimwäsche gehört dazu

Grüße von einem GuK, und PDL

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Nein.

Das kann jede digitale Steuerzentrale , nicht nur die CS3, nicht ohne zusätzliche Kontakte und Gleisbesetztmelder ( Rückmeldedecoder) und CO erkennen.

Du musst Kontaktstrecken einrichten und Rückmeldedecoder anschließen

Wie das geht ist hier in kurzform zulesen:

https://www.maerklin.de/fileadmin/media/service/faq/Technik-Tipp-322.pdf

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Das ist eine sogenannte Extrasystole.

Das haben ca. 70 % der Menschen.

Hat dein Herz keine auffälligen veränderungen, sind solche Extrasystolen völlig harmlos.

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Altenpflegehelfer dürfen KEINE Infusionen anhängen und KEINE Blutabnahme oder sonst eine venöse Injektion durchführen.

Nahrung an eine PEG anhängen dürfen auch APH.

Hier könnt ihr einmal nachlesen wer was mit welcher Qualifikation an Behandlungspflege ausführen darf.

Kann von Bundesland zu Bundesland geringfügig abweichen.

http://www.kassel-pflegedienst.de/images/behandlungspflege.pdf

Grüße von einer Pflegedienstleitung.

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Bei so viel Infos zu deiner Wundversorgung ist eine Antwort ob die Wunde bei dir richtig versorgt wird kaum möglich.Und dann hängt die Wundversorgung auch vom Zustand der Wunde ab.

Nur mal so, wie heutzutage eine unauffällige Wunde nach operierter Fistel versorgt wird.

Eine Fistel OP - Wunde muss von innen heraus abheilen.

Die OP Wunde wird mit einer Wundspüllösung ( Octenisept oder Prontosan) gereinigt.

Danach werden sogenannte Tamponaden, zum Beispiel Cutimed-Sorbact,( das mit den Mullkompressen war mal vor 20 Jahren) steril, mit einer desinfizierenden Wirkung, in die Wunde eingelegt.

Dann kommen sterile Kompressen drauf und das ganze wird dann mit Fixomull fixiert.

Grüße von einem Krankenpfleger, Wundmanager und Pflegedienstleiter

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Dir hier, in deiner 2 Frage zum Thema, alles erklären zu wollen, sprengt bei weitem den Rahmen von GF.

Gehe zu einem Modellbahnhändler und lasse es dir genau erklären.

https://www.modellbahnshop-lippe.com/article_data/dokumente/DE/3607.pdf

http://downloads.cdn.re-in.de/225000-249999/248527-an-01-ml-H0_VI_MOD_BAHNSTEIGLEUCHT_LED_DO_de_en.pdf

https://www.maerklin.de/fileadmin/media/service/faq/Technik-Tipp-208.pdf

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Altenpflegehelfer dürfen KEIN Infusionen anhängen und KEINE Blutabnahme oder sonst eine venöse Injektion durchführen.

nahrung an eine PEG anhängen dürfen auch APH.

Hier könnt ihr einmal nachlesen wer was mit welcher Qualifikation an Behandlungspflege ausführen darf.

Kann von Bundesland zu Bundesland geringfügig abweichen.

http://www.kassel-pflegedienst.de/images/behandlungspflege.pdf

Grüße von einer Pflegedienstleitung.

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Ist meine Bewerbung gut so oder kann man noch etwas verbessern?

Sehr geehrte Frau...,

ich habe Ihre Stellenbeschreibung in der Jobbörse Lüdenscheid gelesen, welche mich besonders anspricht. Gerne möchte ich ein Teil in einem der führenden Personaldienste der Pflege werden und bewerbe mich daher mit großem Interesse bei Ihnen als Altenpflegehelfer.

Da ich am 19.10.2019 von Siegen nach Lüdenscheid ziehe, suche ich dementsprechend ortsnah eine neue Stelle als Altenpflegehelfer. Im Rahmen meiner Ausbildung als Altenpflegefachkraft habe ich drei Jahre sehr umfangreiche Berufserfahrung in vielen Bereichen der Pflege sammeln können. Dazu zählen behandlungs- wie auch grundpflegerische Tätigkeiten sowie die Gestaltung des Alltags alter Menschen und deren Betreuung. Zudem konnte ich während meiner Tätigkeit anhand meiner empathischen Fähigkeiten sehr schnell einen guten Draht zu den pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen herstellen. Des Weiteren bereitet mir die Betreuung der Menschen und das Abwechslungsreichtum in dem Beruf sehr viel Freude. Außerdem ist es mir wichtig, den älteren Menschen sofort im Bedarfsfall zu helfen, weshalb es mir besonders gefiel, im Altenheim beschäftigt gewesen zu sein.

Leider konnte ich die Ausbildung aus gesundheitlichen Gründen nicht abschließen, jedoch bin ich nun hochmotiviert, wieder in den Beruf einzusteigen.

Ich freue mich sehr, schon bald mit Leidenschaft und Engagement zum Erfolg Ihres Unternehmens beizutragen und freue mich über eine Einladung zum Vorstellungsgespräch.

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Sicherlich war das eine Stellenausschreibung und keine Stellenbeschreibung.

Zum anderen wird nicht klar, was du nun suchst. Eine Stelle als Altenpflegehelfer, oder eine Ausbildungsstelle.

Suchst du eine Stelle als APH, so darfst du , bei aller Erfahrung die du gesammelt hast, keine Behandlungspflege ausführen.

Auch wird nicht klar ob du nun ob deiner Erkrankung überhaupt in der Lage bist, du musstest ja die Ausbildung wegen Erkrankung abbrechen, diesen Beruf ausüben zu können.

An diesen Punkten wäre die Bewerbung noch zu über arbeiten.

Grüße von einem GuK, PDL und Pflegeberater.

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