Gibt es Handlungen für die Menschen ins Gefängnis gehören, die aber nicht illegal sind aus eurer Sicht😇?

verreisterNutzer  10.02.2024, 21:30

Weil das immer noch eine freie Gesellschaft ist. Fremdgehen ist zwar verwerflich und sagt viel über den Charakter aus, aber letztlich ist es eine individuelle Entscheidung.

Questforyou 
Fragesteller
 10.02.2024, 21:31

Könnte man bei Mord oder Vergewaltigung dann aber auch sagen 😉

10 Antworten

Du willst fremdgehen mit Gefängnis bestrafen?

Wie willst du das machen?

Wie willst du was beweisen? Sollen Ermittler nachts durch die Wohnungen schleichen, um zu gucken, wer mit wem ins Bett geht?

Die Gerichte sind jetzt schon völlig überlastet, und Richter sollen sich jetzt auch noch damit befassen, wer mit wem was hat?

Wie willst du beweisen, wer wem fremdgegangen ist?

Völlig unrealistisch. Schlichtweg nicht möglich.

Und widerspricht dem Grundgesetz. Jeder hat hierzulande die Freiheit, mit jedem etwas anfangen, wenn beide es wollen. So eine "Sittenpolizei", wie es sie in manchen arabischen Ländern gibt, wollen wir hier nicht.

Fremdgehen ist zwar nicht in Ordnung. Dafür Gefängnis halte ich für überzogen.

Man ist schnell in etwas "reingerutscht". Ich denke, zu 100% ist kaum jemand davor gefeit.

Ins Gefängnis gehören m.M.n. nur Menschen, die eine Gefahr für die Allgemeinheit sind. (kein B. Becker, kein Hoeneß, kein Schubeck).

Und das sind die wenigsten.

Rostbratwurst92  15.02.2024, 16:07

Also würdest du dich beklauen und den/die Täter laufen lassen?

0

Sprayereien in den Städten (Graffittis), die manche Leute auch noch als Kunst bezeichnen, sind wirklich eine Schweinerei. Die halbe Stadt ist versprayt und erweckt den Eindruck eines Ghettos. Die Sprayer kommen viel zu leicht davon, wenn sie denn alle Schaltjahre einmal erwischt werden. Der Sachschaden an Hausfassaden, Bahnanlagen usw. ist riesig. Und es sieht wirklich zuallermeist nicht schön aus, schon gar nicht die Texte, die dazugesprayt werden. Um abschreckende Wirkung zu erzielen, sollten Haftstrafen zwischen 1 und 5 Jahren angeordnet werden können für illegale Sprayereien und insb. diesbezügliche Verschärfungen beim Jugendstrafrecht.

Fremdgehen per se´ würde ich nicht sagen.

Nur wenn Partner belogen und betrogen werden um ohne finanzielle Nachteile zu verschwinden. Besonders wenn es Kinder gibt.

Ich finde, es müsste bestraft werden, wenn junge Kerle Mädchen erst die grosse Liebe vorspielen, sie dann schwängern und sitzen lassen mit dem Argument sie können sich nicht ihre Zukunft versauen. Ob die Zukunft.des Mädchens versaut wird, interssiert niemand, auch nicht das Gesetz.

Natürlich sollten die nicht ins Gefängnis, das ist klar. Aber irgendeine Konsequenz sollte es haben.

Die Mithilfe bei einer Abtreibung.