GEZ "Mitte des Monats"

3 Antworten

JA,ab Januar 2015 wo du dich auf diese Wohnung angemeldet hast !

Wenn du Bafög - oder - BAB - bekommst,dann wäre eine Befreiung auf Antrag auf jeden Fall möglich,wenn nicht,dann evtl.eine Ermäßigung.

Dazu müsstest du deinen Bescheid beglaubigen lassen und diesen mit dem Antrag versenden,die Befreiung würde dann immer so lange Gültigkeit haben wie dein Bescheid und musst du einen neuen Antrag auf Bafög / BAB - stellen,dann muss auch der Antrag auf Befreiung neu gestellt werden,weil wie gesagt,dieser immer nur solange gültig ist wie dein Bescheid.

3ranzi92 
Fragesteller
 13.02.2015, 18:46

Und wie sieht das da aus weil ich Mitte des Monats erst ausgezogen bin... Muss ich da trotzdem für den Januar voll bezahlen???

Ist ganz schön heftig mit knapp 18€ im Monat. Hab mich damit nie beschäftigt aber das es soviel ist hab ich nicht gedacht.

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isomatte  13.02.2015, 18:57
@3ranzi92

Wie du ja schon selber bemerkt hast,wird da nur nach Monat und Jahr gefragt und deshalb zählt auch nur der Monat der Anmeldung,da wird dir dann nicht nur der halbe Monat berechnet !

Wenn du kein BAB - bekommst,dann könntest du ja trotzdem versuchen eine Ermäßigung zu bekommen,wenn dein Azubi Nettoeinkommen zwar deinen Unterhaltsanspruch deckt,aber so hoch ist,dass kein Anspruch auf BAB - besteht.

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3ranzi92 
Fragesteller
 13.02.2015, 19:07

Naja bin nur noch bis Sommer Azubi.
Soll ich da jetzt eine Kopie vom Ausbildungsvertrag dran hängen oder wie läuft das

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isomatte  13.02.2015, 19:15
@3ranzi92

Wenn du keinen Anspruch auf BAB - hattest,dann musst du dir eine beglaubigte Kopie deines Ausbildungsvertrages besorgen und diese dann mit dem Antrag und dem entsprechenden Befreiungsgrund bzw. Ermäßigungsgrund nach Köln schicken !

Solltest du dann nach deiner Ausbildung nicht übernommen werden oder eine andere Beschäftigung finden,so das du Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit bekommen würdest,dann hast du sicher einen Anspruch auf eine zusätzliche ALG - 2 Aufstockung durch das Jobcenter,wenn dein ALG - 1 deinen Bedarf nach dem SGB - ll nicht deckt.

Dann würdest du mit dem Bescheid automatisch eine Befreiung bekommen,die du dann mit dem Antrag auf Befreiung nach Köln schickst.

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3ranzi92 
Fragesteller
 14.02.2015, 19:55

super danke...

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Wenn du im Januar die Wohnung bezogen hast, dann musst du für den vollen Monat auch Rundfunkbeitrag bezahlen. Eine Befreiung ist nicht automatisch, wenn man in der Ausbildung ist. Das wissen sie nämlich nicht :-) dazu musst du einen Antrag auf Befreiung stellen. Die dazu gehörigen Unterlagen beifügen und dem Beitragsservice schicken. Welche Unterlagen du benötigst, kannst du unter www.beitragsservice.de/service nachlesen. Vielleicht erfüllst du die Voraussetzung der Befreiung..oder auch nicht :-)

sobald du eine eigene Wohnung hast mußt du bezahlen die bekommen ihre Daten vom Einwohnermeldeamt durch Daten abgleich