GEZ für nicht bewohntes Haus?

4 Antworten

Die Frage läßt sich recht einfach klären.

Bist Du dort gemeldet? Dann mußt Du zahlen.

Bist Du dort nicht gemeldet? Dann mußt Du nicht zahlen.

Grundsätzlich muss man den Rundfunkbeitrag nur zahlen, wenn man die Wohnung - in deinem Fall ein Haus - auch tatsächlich bewohnt. Wenn du dort also noch nicht wohnst, musst du eigentlich auch nicht zahlen.

Allerdings gibt es eine gesetzliche Vermutung dafür, dass du dort wohnst, wenn du dort gemeldet bist. Sollte das der Fall sein, so könntest du diese Vermutung aber widerlegen. Zur Widerlegung ist es nötig, dass du eine gegenteilige Meldebescheinigung vorlegst.

Bist du dort gemeldet, aber mit Nebenwohnsitz, so kannst du eine Befreiung beantragen, wenn du bereits für deine Hauptwohnung den Rundfunkbeitrag zahlst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Für ein leerstehendes Haus oder Wohnung muss man keine Rundfunkgebühr zahlen.

Aber warum hast du dich schon im Einwohnermeldeamt angemeldet, obwohl du da noch gar nicht wohnst? Man muss sich erst nach Einzug anmelden.

Du musst dort gemeldet sein, denn sonst wüßte der Beitragsservice nichts davon.

Ist das Haus eine Baustelle? Wir dort gearbeitet? Dann ist es eine beitragspflichtige Betriebsstätte.