Gewerbeschein für Online Shop?

3 Antworten

Das eigentliche Problem ist die Umsatzsteuer. Wer etwas gewerblich verkauft, muss die Umsatzsteuer erheben. Die Umsatzsteuerpflicht existiert automatisch, wenn ein auf Gewinnerzielung eingerichteter Betrieb existiert. Der Betrieb eines Shops ist ein deutliches Indiz dafür, dass der Betrieb eingerichtet ist und Gewinnerzielungsabsicht besteht.

Wird durch den Unternehmer keine Umsatzsteuer erhoben, ist das Steuerhinterziehung und strafbar. Zwar kann man sich von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen. (Kleinunternehmer-Regelung) Das muss aber beantragt werden.

Sowohl für die Umsatzsteuer-ID als auch für die Befreiung wird eine Anmeldung des Gewerbes benötigt. Der Kunde hat ein Recht auf einen ordnungsgemäßen Beleg, der die Umsatzsteuer enthält. Es ist also offensichtlich so konstruiert, dass man da nicht raus kommt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Niemand braucht einen Gewerbeschein. Diesen Begriff wirst du auch in keinem Gesetz finden.

Richtig Ist, dass du gemäß $ 14 GewO dein gewerbliches Handeln von Anfang an beim Gewerbeamt anmelden musst. Und wenn du dort deine Gewerbeanzeige abgibst, bekommst du eine abgestempelte Kopie als Eingangsbestätigung. Das ist der so genannte "Gewerbeschein".

Testphasen oder Freibeträge kennt das Gewerberecht nicht. Machst du das nicht von Anfang an und wirst erwischt, gibt es einen Bußgeldbescheid vom Amt und/oder eine Abmahnung von Aasgeiern.

Den brauchst Du vorab! :-)

Du möchtest ja auch vorab die Domain registrieren und Lieferanten bzgl. Einkaufspreislisten kontaktieren, etc.

Oder nicht!?


AkFrager12 
Fragesteller
 08.02.2022, 21:51

Eine domain habe ich schon und ich werdr Dropshippen

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PeterP58  08.02.2022, 21:55
@AkFrager12

Melde doch einfach ein Gewerbe an ... das ist doch kein großes Ding!

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