Gewerbe Anmeldung 2 E-Shops?
Hallo Community,
in kürzester Zeit möchte ich mein Gewerbe Anmelden, ich bin in der Online Branche tätig. Online Shop steht und Produkte in kürzester Zeit auch.
Nun ja ich möchte Mode Online verkaufen, aber irgendwie auch Fitness Supplements Protein Shakes etc. was ich nicht in einem Shop verkaufen möchte weil Mode hat eher weniger was mit Supplements zutun, daher würde ich gerne einen separaten Online Shop eröffnen spezifisch nur für Supplements.
Bräuchte ich dafür einen weiteren Gewerbeschein? oder wird dort dann nur was eingetragen? und was eigentlich selbstverständlich ist frage ich lieber noch mal muss ich mehr Steuern zahlen ?
2 Antworten
Du kannst im Prinzip beides auf einem Handelsgewerbe laufen lassen. Allerdings musst Du bei der Gewerbeanmeldung die Branchen angeben, in denen Du aktiv werden möchtest. Am besten bei der Anmeldung die möglichen Themen nicht zu eng eingrenzen. Denn nachträgliche Änderung der Gewerbeanmeldung kostet immer wieder lästigen Behördengang plus erneute Gebühren.
Theoretisch kannst Du auch zwei separate Gewerbe anmelden. Dann solltest Du allerdings kaufmännisch das ganze auch in zwei Buchführungen auftrennen, also beide Unternehmungen komplett getrennt voneinander führen. Das kann - z. B. auch unter Controlling-Gesichtspunkten oder mit Blick auf einen kompletten späteren Verkauf - evtl. sinnvoll sein. Kurzfristig macht es aber Mehrarbeit. Vor allem weil man dann Spaß bekommt mit so Themen wie der Umsatzsteuer, zu der ja Du als Einzelunternehmer veranlagt wirst, und nicht das jeweils einzelne Gewerbe.
Die Steuerlast ändert sich nicht. Egal ob Du ein oder mehrere Gewerbe betreibst. Als Einzelunternehmer bzw. mit Rechtsform inhabergeführte Einzelunternehmung bist Du eh Einnahmenüberschussrechner. Da werden eben die EÜR der Einzelgewerbe genommen und letztlich - vereinfacht gesagt - aufaddiert.
Sehr sehr vielen Dank. :D
Da du deine beiden Shops ja wohl vom gleichen Betriebssitz aus führst (zuhause), kannst du beide Tätigkeiten in einer Gewerbeanzeige anmelden (Einzelhandel mit Bekleidung und Nahrungsergänzungsmitteln). Auf wie vielen Seiten du deine Waren später anbietest, interessiert weder das Gewerbe- noch das Finanzamt, solange ein Korrektes Impressum (§ 5 TMG) angegeben ist.
Ob du mehr Steuern zahlen musst, hängt davon ab, wie viel Gewinn du mit deinem Gewerbe machst und wie hoch dein sonstiges Einkommen ist und ob dort schon dein Steuerfreibetrag ausgeschöpft ist.
Lege einfach 25 % deiner Gewinne für etwaige Nachzahlungen zur Seite.
Vielen vielen Dank :D