Gewerbe Musik?

1 Antwort

Die Gewerbeanzeige hat erst einmal gar nichts mit Steuern zu tun. Das ist einfach ein Pflicht für Unternehmer. Natürlich informiert das Gewerbeamt auch das Finanzamt, das dir einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung übersendet.

Wenn du meinst, dass dein Jahresumsatz (nicht Gewinn!) unter 22.000 € bleibt, dann kannst du dort die Kleinunternéhmerregelung (§ 19 UStG) ankreuzen. Das heißt, dass du von deinen Kunden keine MwSt erheben und an das FA abführen musst. Damit entfallen auch die Umsatzsteuervoranmeldungen.