Wann die erste Umsatzsteuer Voranmeldung nach Gewerbeanmeldung?

3 Antworten

Sprich das mit deinem Steuerberater ab. Es kommt darauf an wie du eingestuft wirst. Man muss die Umsatzsteuervoranmeldung entweder monatlich machen, es kann aber sein, dass du sie "nur" vierteljährlich machen kannst. Deine Steuernummer wirst du mit Sicherheit rechtzeitig bekommen ;-)

DummiAndreas00 
Fragesteller
 27.04.2015, 16:04

Auf Steuerberater möchte ich gerne verzichten!

Die Steuernummer hast du ruck zuck. Bist du Einzelunternehmer, sprich keine rechtliche Geschäftsform wie GmbH und Co usw., so wird dir als Steuernummer deine private Steuernummer zu gewiesen.

Du macht als existenzgründer jeweils spätestens am 1. des Folge Monats deine Umsatzsteuervoranmeldung

Zwischen 1.000,01 € und 7.500,00 € wird die Umsatzsteuervoranmeldung vierteljährlich abgegeben, bei höheren Zahllasten ist die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich zu erstellen.

Das wird dir das Finazamt schon rechtzeitig mitteilen in welchem zeitraum du deine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben musst.

http://www.buchhaltung-meierhoff.de/artikel/die-umsatzsteuervoranmeldung-monatlich-vierteljaehrlich-oder-jaehrlich/

Tipp: Vor deiner Anmeldung als gewerbetreibender, besuche einen Existenzgründer Kurs und hole dir einen Steuerberater ins Boot.

Denn die Umsatzsteuer wird dein geringstes Problem werden.

Das kommt auf die Höhe der Umsätze an. Wenn du ca. 20000 Euro Jahresumsatz hast, dann brauchst du nur eine jährliche USt-Voranmeldung, bis ca. 50000 Euro quartalsweise.

Die Steuernummer kommt nach ca. 14 Tagen bis 4 Wochen.

Nachtrag: bis 17.500 Euro Jahresumsatz zahlst du gar keine Umsatzsteuer, bzw. freiwillig.

DummiAndreas00 
Fragesteller
 27.04.2015, 10:24

Ich glaube du liegst da falsch! Ich habe aber gelesen das im ersten Jahr immer zunächst monatlich die Umsatzsteuererklärung abgegeben werden muss, erst danach kann Rhythmus geändert werden! Umsatzsteuer zahlt man nach meinem Wissen auch unter 17.500 Euro, wenn man nicht die Kleinunternehmerregelung (die auch Nachteile hat) wählt!

SturerEsel  27.04.2015, 11:45
@DummiAndreas00

Sicher, die Kleinunternehmerregelung muss man beim Finanzamt beantragen. Ansonsten hilft ein Gespräch mit dem zuständigen Finanzamt, um eine Regelung der USt-VA abzustimmen.

Griesuh  27.04.2015, 10:25

Sturer Esel schrieb:

7.500 Euro Jahresumsatz zahlst du gar keine Umsatzsteuer, .........

sofern er die Kleinunternehmerreglung nach § 19 UstG beantragt hat.