Gesetzliche Vorgaben bei kleinen Verkäufen in online-Shops?

3 Antworten

Es gibnt kein Kleingewerbe, es gibt nur ein Gewerbe. Und ja, das sind gewerbliche Tätigkeiten und Du musst ein Gewerbe anmelden.

wie farbwechselnde Zaubertränke

Vorsicht, da dürfte Ärger vorprogrammiert sein:

http://www.rechtliches.de/Gesetze_37.html

Das hat nichts mit Minijob, keine selbständige Tätigkeit, zu tun:

https://pages.ebay.de/rechtsportal/gewerbliche_verkaeufer.html


LexSe 
Fragesteller
 30.03.2023, 09:59

Was haben denn dekorative fantasy Zaubertränke mit Lebensmitteln zu tun wenn ich fragen darf?

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haikoko  30.03.2023, 11:23
@LexSe

Trank, Mz.Tränke hat mich zhum Lebensmittelrecht gebracht.

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LexSe 
Fragesteller
 31.03.2023, 22:43
@haikoko

Das ist eine Wasser- und Luftdicht verschlossene Glasflasche mit Brennspiritus und Glitzer Puder, das hat mit Lebensmittel nichts zu tun. Das kann man nicht konsumieren.

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Müsste ich dennoch eine Art Kleingewerbe anmelden oder irgendwas steuerlich berücksichtigen?

du müsstest ein Gewerbe anmelden (es wird dabei nicht zwischen "Kleingewerbe" und "Großgewerbe" unterschieden).

Den Gewinn den du mit diesem Gewerbe erzielst (Einnahmen minus Ausgaben) gibst du auf deiner Steuererklärung am Jahresende an.

Das war's.

Ich bin noch jung und in der Ausbildung - mache deswegen noch keine Steuererklärungen

Das musst du als Gewerbetreibende aber machen.

sollte es funktionieren dass ich nichts weiter beachten muss, muss ich tatsächlich unter 520 jeden Monat liegen

Nein. Du darfst so viel verdienen wie du willst bzw. kannst.

Alex

Müsste ich dennoch eine Art Kleingewerbe anmelden oder irgendwas steuerlich berücksichtigen?

Erstmal gibt es kein Kleingewerbe, weder gewerberechtlich noch steuerrechtlich.

Es gibt den Gewerbebetrieb und die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerschaft, die aber nur für die Umsatzsteuer von Bedeutung ist und nicht für die Einkommensteuer.

Deine Tätigkeit anzeigen musst du auf alle Fälle beim Finanzamt indem du innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch einreichst.

Ob du auch ein Gewerbe bei der Gemeinde anmelden musst oder nicht, hängt von der Klassifizierung ab. Ist es überwiegend als künstlerische Tätigkeit anzusehen, sind es Einkünfte im Sinne des § 18 EStG und dafür ist keine Gewerbeanmeldung nötig. Ist es dagegen eher ein häufiges Herstellen des selben Produktes, dann sind es Einkünfte aus Gewerbebetrieb im Sinne des § 15 EStG und dann musst du auch ein Gewerbe bei der Gemeinde anmelden.

Deine Einnahmen sind ab dem ersten € steuerbar und steuerpflichtig. Die musst du dann in einer Gewinnermittlung erfassen und am Jahresende zusammen mit der Steuererklärung elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Hier gibt es keinen Freibetrag.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung

LexSe 
Fragesteller
 30.03.2023, 10:03

Also in Grunde sind es 3 Dinge, alle jeweils auf Commission-Basis also nach Bedarf.
1.) Zeichnungen (sowohl digital als auch traditionell - die sind alle natürlich individuell)

2.) dekorative Zaubertränke (die Flasche, das Label, die Farbe (Flüssigkeit und Farbänderung), Name sind ebenso alle individuell zu gestalten.

3.) die Seiten von Büchern werden bemalt (Painted edges falls Sie das googeln wollen) mit Motiv nach Wunsch.

Ich persönlich würde das jetzt alles zu Kunst zählen und nicht zu „dem selben Produkt“

ja klar, es sind mehrere digitale Bilder aber der Inhalt der Bilder ist individuell und nach Wunsch.

wie würden Sie das beurteilen?

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EinAlexander  30.03.2023, 10:32
@LexSe
wie würden Sie das beurteilen?

als künstlerische Leistungen, für die kein Gewerbe erforderlich ist. Dennoch musst du die damit erzielten Gewinne versteuern.

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LexSe 
Fragesteller
 30.03.2023, 10:39
@EinAlexander

Verstehe, alles klar vielen Dank für die Hilfe!

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Geochelone  30.03.2023, 17:16
@LexSe

Nur weil dir diese Anwort gefällt, ist es nicht die Richtige.

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