Gesetzliche Regelungenzum Gehalt beim minijob?

2 Antworten

Lt BGB §614 am 01. für den abgelaufenen Monat.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__614.html

DerSchopenhauer  28.03.2023, 19:33

Wenn Mindestlohn, dann § 2 Mindestlohngesetz beachten:

"(1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer den Mindestlohn

  1. zum Zeitpunkt der vereinbarten Fälligkeit,
  2. spätestens am letzten Bankarbeitstag (Frankfurt am Main) des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Arbeitsleistung erbracht wurde,

zu zahlen

Für den Fall, dass keine Vereinbarung über die Fälligkeit getroffen worden ist, bleibt § 614 des Bürgerlichen Gesetzbuchs unberührt."

  • Es kommt also darauf an, was vereinbart wurde.
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Ja, haben viele meiner Freunde die arbeiten. Die bekommen dann quasi Ende des Monats das geld für den letzten Monat. Ich bekomme es hingegen in meinem minijob Ende des Monats für den aktuellen Monat