Gesetzliche Regelungenzum Gehalt beim minijob?
Ich habe seit einem Monat einen Minijob und sollte nun auch bald mein erstes Gehalt bekommen. Meine Chefin meinte aber nun, dass es vom Gesetzgeber so geregelt ist, dass die Zahlung um einen Monat verschoben wird. Kennt sich da jemand aus oder weiß was. Ich finde dazu leider nichts und hab auch bisher noch nicht davon gehört.
Schonmal Danke im voraus.
2 Antworten
Lt BGB §614 am 01. für den abgelaufenen Monat.
Wenn Mindestlohn, dann § 2 Mindestlohngesetz beachten:
"(1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer den Mindestlohn
- zum Zeitpunkt der vereinbarten Fälligkeit,
- spätestens am letzten Bankarbeitstag (Frankfurt am Main) des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Arbeitsleistung erbracht wurde,
zu zahlen
Für den Fall, dass keine Vereinbarung über die Fälligkeit getroffen worden ist, bleibt § 614 des Bürgerlichen Gesetzbuchs unberührt."
- Es kommt also darauf an, was vereinbart wurde.
Ja, haben viele meiner Freunde die arbeiten. Die bekommen dann quasi Ende des Monats das geld für den letzten Monat. Ich bekomme es hingegen in meinem minijob Ende des Monats für den aktuellen Monat