Gerät mit Restgarantie weiterverkaufen?

1 Antwort

Ich gehe mal davon aus, dass Du die gesetzliche Gewährleistung meinst. Man braucht nicht zwingend die Quittung. Allerdings muss er beweisen, dass der Artikel dort gekauft wurde. Das könnte der tatsächliche Käufer zum Beispiel mit der Abbuchung bei Kartenzahlung tun. Das wird der weitere Käufer nun mal nicht können, darum wäre es für den neuen Käufer von großen Vorteil, wenn der die Quittung hätte.