Gemeinden sind...?

4 Antworten

Ich nehme es Dir mal auseinander:

1. Sicherlich ist eine Gemeinde eine kleine politische Einheit. ABER die kleinste ist laut Marx und bis heute nach meiner Kenntnis unwidersprochen die Familie. Würde ich also außen vor lassen. 

2. Jo. Ich wüsste keine kleinere, wenn es sich um eine normale Gemeinde handelt. 

3. Grundgesetz. Lese selbst nach welche Zahl der Artikel hat. Musst ja nicht allzu weit dazu lesen:

Bundesrecht bricht Landesrecht. - Darauf folgt: Landesrecht bricht Kommunalrecht. Findest Du so in wohl jeder Landesverfassung abgebildet. Dem Bund kann eine Gemeinde also nicht unterstellt sein. 

4. Schaue in Deinem Landesrecht nach. So weit ich die Rechtsprechung verstehe, kann zugestimmt werden. 

So. Geltendes Recht kannst Du online aufrufen und nachlesen. Du kannst sogar die Rechtsprechung dazu abrufen und lesen. 

Bei der Rechtsprechung ist unbedingt zu beachten:

Wenn nicht ausdrücklich dabei steht, es handele sich um eine Grundsatzentscheidung, dann gehe mal lieber von einer Einzelfallentscheidung aus. 

Wenn ein OLG eine Grundsatzentscheidung fällt, dann kann es diese nur für dieses eine Bundesland fällen. Denn nur eines unserer höchsten Gerichte kann für den gesamten Bund verbindlich zu einer Grundsatzentscheidung kommen. 

Eine Gemeinde ist die kleinste Verwaltungseinheit, das ist definitiv klar. Diese ist meiner Meinung nach dem Bundesland unterstellt.

derhandkuss  15.11.2016, 23:47

P.S.:  Die kleinste Gemeinde Deutschlands ist übrigens die Hallig Gröde mit derzeit 8 Einwohnern. Und die sind eigenständige Gemeinde mit Bürgermeister, Schule etc.

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HATGUAZIHTGA 
Fragesteller
 15.11.2016, 23:56

Danke c:

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Ich würde sagen den Ländern unterstellt, vielleicht würde aber auch noch die kleine politische Einheit gehen aber nur wenn es mehrere mögliche Antworten gibt. Aber demnach würde auch Antwort 3 gehen.

HATGUAZIHTGA 
Fragesteller
 15.11.2016, 23:56

Danke c:

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Nur 2. mehr nicht.