Geldschenkung Zugewinnausgleich?
Im Laufe der letzten Jahre habe ICH Geldschenkungen (schriftlich nachweislich zweckgebunden für Bausparvertrag, Kauf ETW) von meiner Mutter erhalten, welche in einen Bausparvertrag (nur auf meinen Namen) eingezahlt wurden, um damit für MICH den Kauf einer ETW zu finanzieren (müsste aus gesundheitlichen Gründen dringend an die Ostsee ziehen). Im Grundbuch soll ebenfalls nur ICH als Eigentümer eingetragen werden. Im evt. Trennungs-, Scheidungsfall würden die Geldschenkungen nicht unter den Zugewinnausgleich fallen, sondern als MEIN Anfangsvermögen gelten. Würde somit auch die nachweislich von meiner Mutter über Geldschenkungen finanzierte ETW nicht beim Zugewinnausgleich berücksichtigt werden? Wie würde es sich mit einem Rest-Darlehen verhalten, welches nur auf meinen Namen laufen und nur von mir abgezahlt werden würde?Würde der über mein Darlehen finanzierte Rest - ETW - Wert beim Zugewinnausgleich mit berücksichtigt werden? Hätte im Todesfall meines Mannes sein unehelicher Sohn über den Pflichtteilsanspruch irgendwelche Ansprüche an meiner ETW?
1 Antwort
Eine ETW, die du während der Ehe erworben hast - zählt nicht zu deinem Anfangsvermögen. Dies ist Eigentum welches du während der Ehe erworben hast. Eine Wertsteigerung zwischen Anschaffung und Scheidung geht in den Zugewinn. Da eine Restschuld den Wert mindert, wird auch dein Vermögen hier minimiert.
Das von dir in die Ehe eingebrachte Eigenkapital - wenn du es am Tag x als dein Anfangsvermögen nachweisen kannst, wird es wohl dort auch berücksichtigt. Hierüber werden sich dann im Fall der Scheidung die Anwälte streiten.
Sofern du vor deinem Mann stirbst- hat sein Sohn gegenüber deinem Nachlass keinen Pflichtteilsanspruch. Um dir gegenüber einen Erbanspruch zu bekommen, müsstest du seinen Sohn adoptieren.
Wer deine Erben werden, kommt drauf an,. Sofern eure Ehe kinderlos ist, wird dein Mann nicht zum Alleinerben. Stirbst du vor deinem Mann, es gibt keine Testamente - gäbe sein Sohn Erbe der Wohnung nach Tod seines Vaters.