Geldschenkung Zugewinnausgleich?

1 Antwort

Eine ETW, die du während der Ehe erworben hast - zählt nicht zu deinem Anfangsvermögen. Dies ist Eigentum welches du während der Ehe erworben hast. Eine Wertsteigerung zwischen Anschaffung und Scheidung geht in den Zugewinn. Da eine Restschuld den Wert mindert, wird auch dein Vermögen hier minimiert.

Das von dir in die Ehe eingebrachte Eigenkapital - wenn du es am Tag x als dein Anfangsvermögen nachweisen kannst, wird es wohl dort auch berücksichtigt. Hierüber werden sich dann im Fall der Scheidung die Anwälte streiten.

Sofern du vor deinem Mann stirbst- hat sein Sohn gegenüber deinem Nachlass keinen Pflichtteilsanspruch. Um dir gegenüber einen Erbanspruch zu bekommen, müsstest du seinen Sohn adoptieren.

Wer deine Erben werden, kommt drauf an,. Sofern eure Ehe kinderlos ist, wird dein Mann nicht zum Alleinerben. Stirbst du vor deinem Mann, es gibt keine Testamente - gäbe sein Sohn Erbe der Wohnung nach Tod seines Vaters.