Gekautes Rad vom Flohmarkt?

12 Antworten

Die Schuld trägt der Händler. Er muß Dir, falls Du ihn findest,dass Geld erstatten. Das Fahrrad gehört dem rechtmäßigen Eigentümer. Du mußt auch Anzeige gegen den Händler erstatten, auch wenn Du ihn namentlich nicht kennst. Dann eben gegen " unbekannt". Sonst kannst Du belangt werden. Die Polizei kann den Namen dann aber über die Veranstalter des Flohmarktes ausfindig machen. Er ist registriert wegen der Standgebühr.

Die Rechtslage sieht so aus: Das dir übertragene Eigentum musst du den Rechtmässigen Besitzer wieder zurück geben. Lass wir keinen Kaufbeleg etc. zeigen sonst steht es Aussage gegen Aussage.

huseyin1993 
Fragesteller
 23.08.2009, 09:45

was?

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Wenn Du ein Rad auf dem Markt kaufst, solltest Du die Rahmennummer telefonisch wegen Diebstahl bei der Polizei prüfen lassen. Sollte die Rahmennummer dort nicht gespeichert sein, kannst Du das Rad kaufen. Verzichtest Du auf diesen Anruf und das Rad ist gestohlen, wird es eingezogen und Du hast das Problem nachzuweisen wo Du das Rad her hast. LG

PG = Pesch gehabt Das Rad mußt du dem Besitzer zurückgeben. Ersatzansprüche kannst Du gegen den Verkäufer stellen (Anzeige).

Wichtig ist beim Kauf von Fahrrädern auf dem Flohmarkt, dass man sich die Adresse und den Namen des Verkäufers notiert und sozusagen einen Kaufvertrag schließt. Eigentum ist und bleibt dem Eigentümer, also dem das Rad geklaut wurde. Der das Fahrrad gekauft hat, muss ihm das Fahrrad aushändigen. Geld muss der Käufer vom Flohmarkthändler zurück erhalten. Dieser kann sich natürlich auch weigern. Am besten man hat Zeugen und droht mit Strafanzeige.