Geizige Vermieterin?

9 Antworten

Ist der Teppichboden mittlerer Qualität nach einer Liegezeit von ca. 10 bis 15 Jahren abgewohnt (optisch und funktionell) kann der Mieter den Vermieter um einen gleichartigen und gleichwertigen Ersatz bitten. Auf einen anderen hat er keinen Anspruch, könnte aber vereinbart werden.

Jedenfalls ist der Zeitwert des aktuellen Belages mit Null anzusetzen. Deshalb entstehen dem Mieter dabei keine Kosten.

Will er einen anderen Belag, kann das (nur) mit Kostenausgleich vereinbart werden. Auch eine Modernisierungsvereinbarung käme in Betracht. Das ist Verhandlungssache.

Nur aufgrund eines subjektiven Empfindens muss der Vermieter keinen Teppich ersetzen. Auf den Bildern sieht der noch ok aus und eine professionelle Reinigung kann auch Wunder bewirken.

Was verstehst Du unter einem Holzboden?

Frag deine Eltern, bzw. den Vermieter, ob Du den Boden auf eigene Kosten ersetzen darfst.

Mit Geiz hat das auf jeden Fall nix zu tun, sondern mit einem vernünftigen Wirtschaften. Als nächstes gefallen Euch vielleicht die braunen Innentüren nicht mehr und wollt vom Vermieter weiße Türen haben? Das funktioniert nicht.

Hannah284236 
Fragesteller
 19.03.2021, 13:32

Ja in real sieht der schlechter aus. Wir haben Motten im Haus und denen gefällt sicherlich der Boden... Ich habe allerdings keine 5.000 Euro. Und wie gesagt der Teppich Boden ist einfach schäbig und hässlich. Und naja von dem was ich von meinen Eltern höre ist das auch nicht das einzige Problem. Die hat auch schon einmal Zahlen oder Texte geändert in so einem Brief. Sie will nicht einmal die Wände draußen streichen. (Aber so genau kann ich es halt auch nicht erklären da ich nicht meine Eltern bin)

Du bezeichnest unser Empfinden falsch denn der Teppich ist einfach minderwertig und wir wollen nur einen neuen Boden haben das war's auch.

0
florestino  19.03.2021, 18:31
@Hannah284236

Solange der Teppich in einem ordentlichen Zustand ist, könnt ihr nichts verlangen. Ob er euch gefällt, ist nicht relevant. Das ist das Problem, wenn man Mieter ist - solche Entscheidungen fällt der Vermieter.

1
Hannah284236 
Fragesteller
 10.04.2021, 02:49
@florestino

Naja von ordentlich kann man hier ja nicht wirklich sprechen.

0

Es gibt nen Unterschied zwischen hässlich und in Ordnung. Der Teppich sieht noch gut aus.

Hast du eigentlich nen Plan, was so eine Erneuerung kosten kann? Hab das bei mir mal durch. Da legst du für einen mittelgroßen Raum mal locker tausend EUR auf den Tresen.

Da ist dein Vermieter nicht geizig, sondern einfach nur nicht doof.

Hannah284236 
Fragesteller
 19.03.2021, 14:04

Unsere Vermieterin ist reich.

0
  1. Ein Teppichboden guter Qualität hält auch deutlich länger als 10 Jahre, wenn er nicht überstrapaziert wird und auch gute Pflege erhält. Mann könnte ihn z. B. mal richtig einschampoonieren und mit einem Nasssauger anschließend reinigen. Dazu fragt man die Vermieterin, die sicher noch weiß, wo sie den Boden gekauft hat, denn diese Firma hat in der Regel auch solche Geräte zum Verleihen.
  2. Einen Holzboden würde ich als Vermieter sehr ungern in eine Mietwohnung legen, denn in der Regel sind gute Holzböden richtig teuer, können aber leider auch schnell durch unvorsichtige Bewohner ruiniert werden. Das wird dann als "normale Abnutzung" abgetan und man hat nur Zoff. Deswegen eher Holznachbildungen, wie Laminat oder Vinyl.
  3. Ist die Wohnung in einem hellhörigen Mehrfamilienhaus, kann vielleicht nur ein weicher Boden, wie Teppich oder Vinyl verlegt werden, um Trittschall möglichst zu vermeiden oder stark zu dämpfen.
  4. Wenn 3. nicht zutrifft, wird vermutlich die Vermieterin nichts dagegen haben, wenn Deine Eltern auf ihre Kosten einen neuen Boden verlegen. Aber nicht auf dem Teppich, sondern der muss vorher raus.
Nayes2020  19.03.2021, 13:24

ich würde dir ein sternchen für die antwort geben

3

Wird ein Teppichboden durch den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache abgenutzt, so muss der Vermieter einen neuen Teppich verlegen. Der Anspruch des Mieters ergibt sich aus § 535 Abs. 1 BGB. Danach trifft dem Vermieter die Pflicht die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten.

Noch einmal nett anschreiben und dann zum Anwalt...