Gehalt während der Krankmeldung?

1 Antwort

EDIT: Nach Rechtsprechung hast du bei Übernahme trotzdem Anspruch auf Entgeltfortzahlung, da der § 3 III EntgFG nicht angewandt wird.

Wie man im weiteren Sachverhalt aber ließt, wurdest du nicht übernommen. Entsprechend besteht auch kein Entgeltanspruch - sondern wie bisher Krankengeld.