Gegen Blitzer Einspruch erheben?
Heute früh wurde ich geblitzt, in einer 60er Zone. Ich bin mir leider nicht mehr sicher mit wieviel zuviel ich geblitzt wurde...
Aufalle Fälle stand der Blitzer ziehmlich nah am 60er Schild, ca 100m. Da ich einmal gelesen habe, dass Blitzer nicht direkt hinter einem Schild aufgestellt werden dürfen (in Bayern) und einen Abstand von 200m einhalten müssen, stellt sich mir nun die Frage, ob ich Einspruch erheben soll.
Ist in Bayern passiert.
5 Antworten
wenn es geringwertig war, lohnt sich dies nicht, da es zu einem Gerichtsverfahren mit entsprechenden Kosten kommen mag,
wenn es dazu führen kann, damit Zeit zu schinden, um den Führerschein zu retten wg Punkteverfall dazwischen, ja
nö, die Geschwindigkeitsbegrenzung beginnt sofort am Schild, du hättest schon viel früher deine Geschwindigkeit anpassen müssen. Blitzer 100 oder 200 Meter nach dem Schild ist reine Kulanz der Gemeinde, der Blitzer darf auch sofort am Schild stehen, denn wie gerade beschrieben.
Wenn da ein Schild mit 60 steht, heißt das nicht, dass man ab da ausrollen lassen darf
Ab dem Schild gilt die Begrenzung nicht erst 200m dahinter
Diese Regelung gibt es nicht. Es gibt so eine Duldung nach 150 Metern bei Ortseingangsschildern in Richtung Ort. Ein Recht darauf hast du nicht.
https://www.punkte-flensburg.de/blitzer-aufstellen/
Warum werden dann solche Posts verbreitet? Naja das nächste mal bremse ich sofort auf 60 runter.
Ja besser so. Ich sag mal 60 mit Abzug der Tolerenz. Dann warst du real 63 unterwegs.
Du kannst bei geblitzt.de kostenlos ein Einspruch stellen.
Für was werden dann solche Regelungen eingeführt, wenn sie eh sinnlos sind?