Gefälschte Ware verkaufen?

2 Antworten

Das geht i.d.R. nicht ins Strafrecht. Geldstrafe unwahrscheinlich. Eher zivilrechtlich.

Wenn es nur um EUR 90 geht soll die Kundin ein Foto vom zerschnitten Pulli schicken und dann entsorgen und du schickst (auch gerne sofort) einen neuen direkt vom Verkäufer an Sie. Aber nicht eBay/AliEx wo dann wieder ein Fake ankommt.

Spreche vorher Grösse usw ab.

Von Experte Margita1881 bestätigt
Wenn die Verkäuferin sie jetzt anzeigen würde und sie noch nie eine Straftat begangen hat, was würde dann auf sie zukommen?

Du meinst die Käuferin?
Dann hätte sie erstmal Anspruch auf ein Original.

Und wo Deine Freundin das dann herbekommt, ist alleine ihr Problem.

Melin361a 
Fragesteller
 18.02.2022, 17:26

Das Problem ist, sie würde ihr anbieten den Pulli zurückzuschicken und sie gibt ihr das Geld zurück. Die Käuferin hat sie jetzt blockiert? Was soll sie denn jetzt tun?

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Ratefuchs007  18.02.2022, 17:29
@Melin361a

Abwarten, im Moment sitzt die Käuferin am längeren Hebel.

Und nochmal:
Mit der Rückzahlung alleine wäre es nicht getan, die Käuferin hat Anspruch auf ein Original, und zwar ohne wenn und aber.

Über welche Summe reden wir, was würde ein Original kosten?

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Melin361a 
Fragesteller
 18.02.2022, 17:38

Sie hat den Pulli für 70€ gekauft, ihn für 20€ verkauft und ein Original kostet ca 90€

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