Geblitzt ohne Fahrerlaubnis?

9 Antworten

Ihr seid dann ehrlich, denn sofern es angezweifelt wird kommt es heraus und es gibt definitiv noch mehr Ärger wenn ihr beide lügt. Es ist übrigens sehr wahrscheinlich dass du die Schuld auf dich nehmen kannst.


carolinheintze 
Fragesteller
 28.01.2017, 10:16

Trotz das ein Mann auf dem Foto zu sehen sein wird?

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TrudiMeier  28.01.2017, 10:22
@carolinheintze

Die Jungs und Mädels von der Bußgeldstelle sind nicht blöd. Wenn du ein Verwarnungsgeldangebot erhältst und dieses bezahlt wird, wird man nicht weiter ermitteln. Wenn er aber im punktefähigen Bereich liegt, dann wird man das tun.

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GravityZero  28.01.2017, 10:31

War ein Schreibfehler, es wird herauskommen.

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carolinheintze 
Fragesteller
 28.01.2017, 10:35

Mit was muss er bei einem Erstverstoß mindestens rechnen?

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Und an die, die mir hier Vorwürfe machen...den Tread haben in einer Stunde über 100 Leute angeschaut, da bin ich also garnicht so allein mit dem Problem?!


TrudiMeier  28.01.2017, 11:46

Du bist ganz schon blauäugig und redest dir dein Verhalten schön. Nur weil sich über 100 Leute diesen Thread durchgelesen haben, heißt das nicht, dass sie das gleiche Problem haben.  Und selbst wenn - macht es dein Verhalten besser?

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Zunächst erstmal das "Ticket" möglichst unverzüglich bezahlen und nicht mal im entferntesten an "Widerspruch" denken.....In Deutschland gilt "Halterhaftung" und somit ist es den Behörden im Grunde egal, wer am Steuer saß, sofern die Überschreitung noch kein Fahrverbot oder "Punkte" nach sich ziehen würde. Sollte man sich doch dafür interessieren, wer am Steuer saß, solltet ihr angeben, dass Dein Freund ohne Dein Wissen und Einverständnis Dein Auto benutzt hat.....

Übrigens sollte Dein Freund solche Fahrten lieber tunlichst unterlassen: Im Falle eines Unfalles (selbst unverschuldet wird ihm mit Sicherheit eine Mitschuld angerechnet) wird die Versicherung Dich (als Fahrzeughalterin) und ihn in Regress nehmen....gerade Personenschäden können ganz schnell mal zu riesigen Behandlungskosten,Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen führen!


carolinheintze 
Fragesteller
 28.01.2017, 10:29

Ja wenn's nur ein Ticket gibt, ist das ja noch das kleinste Problem. Geht mehr darum, wenn noch ein Punkt dazu kommt. Wie reagieren wir dann?!

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carolinheintze 
Fragesteller
 28.01.2017, 10:55

Das wäre gut. Ich ahne nur leider, dass die bei Punkten genauer hinschauen 

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Normalerweise bekommt immer erstmal der Halter Post.

Und es sollte normalerweise auch niemand überprüfen wer denn am Steuer saß, solange die Strafe gezahlt wird.

Fahren ohne Fahrerlaubnis ist in DE aber eine relativ schwere Straftat, also Vorsicht in Zukunft.


carolinheintze 
Fragesteller
 28.01.2017, 10:14

Und wenn's ein Punkt zu vergeben gibt, werden die doch aber nach dem Fahrer forschen?!

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Chris2245  28.01.2017, 10:16
@carolinheintze

Puh das stimmt, soweit hab ich nicht gedacht.

Ich würde trotzdem erstmal auf die Post warten und sehen was drinsteht.

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Wenn es keine Punkte gibt, dann kommt nur eine Zahlungsaufforderung, die bezahlst du und das war es.

Wenn der Fahrer ermittelt werden muss, hast du 3 Möglichkeiten.

1. Du meldest ihn, er bekommt seinen wohlverdienten gewaltigen Ärger.

2. Du verweigerst die Mithilfe, hoffst, dass kein Nachbar euch verrät und bekommst dann die Auflage eines fahrtenbuchs.

3. du bezahlst jemanden, der ihm ähnlich sieht und die Schuld auf sich nimmt. Natürlich illegal.


carolinheintze 
Fragesteller
 28.01.2017, 10:24

Schwierig da jemand zu finden ;-)

Nee so weit würde ich auch nicht gehen. Hatte gehofft, dass ich als Halter es einfach übernehme und die im "Normalfall" garnicht weiter nachhaken.

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AnglerAut  28.01.2017, 10:31
@carolinheintze

Das geht dann, wenn du auch männlich wärst. Aber Frau für Mann, das fällt halt leider auf ...

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carolinheintze 
Fragesteller
 28.01.2017, 11:09
@AnglerAut

Muss ich schon im ersten Anhörungsbogen dem Fahrer preisgeben? Ist da dann schon ein Foto dabei?

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AnglerAut  28.01.2017, 11:20
@carolinheintze

Da ist kein Foto dabei. Das müsstest du erst anfordern. Wenn aber der Anhörungsbogen kommt und es im punktebereich liegt, dann wird es dir nichts bringen, wenn du zuerst deinen Namen angibst.

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TrudiMeier  28.01.2017, 11:37
@AnglerAut

Das mit dem Foto scheint überall unterschiedlich gehandhabt zu werden. Bei uns liegt das Foto der Anhörung bei. Ich weiß aber, dass es in einem anderen Bundesland nicht so ist.

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