Geblitzt mit falschen Kennzeichen aber nicht ich sondern Käufer?

2 Antworten

Ein abgemeldetes Fahrzeug darf weder der Erwerber noch der Verkäufer benutzen. Das Fahrzeug war ja logischerweise nicht versichert. Du hast dem Erwerber sogar beim Kennzeichenmißbrauch geholfen.

Die Fahrzeugschlüssel etc. hättest du dem Erwerber nicht aushändigen dürfen. Dafür trägst du natürlich auch die Verantwortung.

Für diese "Straftaten" wirst du auch bestraft! Das ist doch eigentlich logisch oder?