Gebet gültig ohne Ghusl?

2 Antworten

Wenn du dich im Zustand der großen rituellen Unreinheit befindest, reicht der vollkommene Ghusl aus, um Gebete etc. zu verrichten.

Falls du nicht im Zustand der großen rituellen Unreinheit befindest, dann wird der vollkommene Ghusl NICHT ausreichen, um Gebete etc. zu verrichten. Dazu müsstest du den vollständigen Ghusl machen!

Der vollständige Ghusl:

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Der vollkommene Ghusl:

Absicht fassen. Die Basmala aufsagen. Unter die Dusche den ganzen Körper mit Wasser benetzen und anschließend Mund und Nase ausspülen.

In diesen Fällen brauchst du die rituelle Ganzkörperwaschung (Ghusl) für sämtliche gottesdienstlichen Verrichtungen (verrichten des Gebets, Koran lesen):

  • Samenerguss (ob im Schlaf oder wachen Zustand)
  • weiblicher Ejakulation (ob im Schlaf oder wachen Zustand)
  • Geschlechtsverkehr (wenn sich die Geschlechtsteile berühren)
  • Bei der Frau die Menstruation (Geschlechtsverkehr ist verboten, während der Menstruation und nach der Menstruation benötigt die Frau Ghusl, um Geschlechtsverkehr zu vollziehen)

In diesen Fällen brichst du die rituelle Waschung (Wudu):

  • Die rituelle Waschung (Wudu) benötigst du dann, wenn von beiden Körperausgängen etwas heraustritt (Urin, Stuhl, Luft usw.). Ausgenommen davon ist die Luft, die aus der Vagina heraustritt, denn dies macht die Gebetswaschung nicht ungültig.
  • Wenn du dich in diesen Zuständen befindest: Schlaf, die Ohnmacht, die Trunkenheit
  • Das Berühren des Glieds lässt die rituelle Waschung auch brechen.
  • Der Verzehr von Kamelfleisch.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Auf der Suche nach Islamphobisten. Ahlus Sunnah wal Jama'ah

Esselamu alejkum

Wenn du im Janaba-Zustand bist, musst du Ghusl nehmen, damit du die rituelle Reinheit erlangst. Ohne rituelle Reinheit ist dein Gebet ungültig.