Garage doch nicht Mieten?

5 Antworten

Rechtlich gesehen ist bereits ein Vertrag geschlossen worden. Denn:
1. Es ist keine Schriftform vorgeschrieben, also E-Mail oder mündlich gilt auch.
2. Ein Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Der Vermieter hat dir geschrieben, und du hast in deiner Antwort das Angebot angenommen
= Vertrag zustande gekommen.

Was du jetzt machen kannst, dem Vermieter höflich erklären, dass du es dir anders überlegt hättest und du gern von der Zusage zurück treten möchtest. Akzeptiert er es ist okay für dich, akzeptiert er es nicht, kannst du nur fristgerecht mit 3 Monaten kündigen.

17Air 
Fragesteller
 17.09.2017, 20:56

naja er hat mir in seiner Email nur geschrieben:

habe nachgeschaut. Es doch die Garage Nr. 46 ( wie kurz vor her gezeigt ). Ich hoffe keine Fehler in der e-Mail Adresse gemacht zu haben und es kommt an.

Um Antwort wird gebeten als Bestätigung.

Das ist doch keine Zusage oder? 

0
Renick  17.09.2017, 21:07
@17Air

Doch. Mit der Bitte um Bestätigung meinte er in dem Sinne, ob du das Angebot annimmst, Garage Nr. 46 zu mieten. Und du hast gesagt, du würdest gern ab sofort. Das ist eindeutig eine Zusage!

0
17Air 
Fragesteller
 17.09.2017, 21:09
@Renick

ich sehe das eher als bestätigung das das meine Email adresse ist da ich ihm diese Persönlich gegeben habe und er nicht wusste ob das die richtige ist

0
Renick  17.09.2017, 21:11
@17Air

Du hast ihm ja schon geschrieben, dass du es dir anders überlegt hast. Ich würde vorschlagen, du wartest erst mal ab, was für eine Antwort kommt. Wahrscheinlich ist es für ihn okay ganz unabhängig vom Rechtlichen. Dann musst du dir weiter keine Gedanken darum machen.

1
17Air 
Fragesteller
 17.09.2017, 21:13
@Renick

okay stimmt. einfach mal abwarten....danke für deine Hilfe 

0
T3Fahrer  17.09.2017, 23:59

Bei einer Garage ist die Kündigung deutlich kurzfristiger, nämlich zum Monatsende, möglich - heißt also es wird im schlechtesten Fall nur eine Monatsmiete fällig!

T3Fahrer

0

per E-Mail geantwortet: Zitat: "Ich würde die Garage auch ab jetzt Mieten und mein Auto auch direkt dort Unterbringen"

das ist verbindlich auch ohne Mietvertrag.

17Air 
Fragesteller
 17.09.2017, 20:45

was kann ich jetzt tun? Ich habe dem Vermieter gerade geschrieben das ich ein Anderes Angebot habe und die Garage doch nicht mieten möchte. Es ist bis jetzt noch keinerlei zusage gekommen ob ich die Garage bekomme oder nicht

0
wildpark4  17.09.2017, 20:47
@17Air

Einfach abwarten-Garagen sind eh sehr begehrt. Er wird jede Menge Bewerber haben ( denke ich mal)

0
17Air 
Fragesteller
 17.09.2017, 20:50
@wildpark4

okay ich warte mal auf eine Antwort habe jetzt dem anderem Angebot telefonisch zugesagt und ab morgen kann ich dort schon rein. Was mache ich dann wenn der andere Mieter auf die Miete besteht? 

0
17Air 
Fragesteller
 17.09.2017, 20:57
@wildpark4

naja er hat mir ja nicht wirklich zugesagt. Das ist die einzige Email von ihm: 

habe nachgeschaut. Es doch die Garage Nr. 46 ( wie kurz vor her gezeigt ).

Ich hoffe keine Fehler in der e-Mail Adresse gemacht zu haben und es kommt an.

Um Antwort wird gebeten als Bestätigung.

0

Unterschrieben nicht, aber zugesagt.

Somit kann er davon ausgehen, dass er seine Suche beenden kann.
Rechtlich gesehen kann er darauf bestehen, dass du den Vertrag einhältst, ja.

Möglicherweise verzichtet er freiwillig und belässt es dabei, keinen schriftlichen Vertrag zu formulieren.

17Air 
Fragesteller
 17.09.2017, 20:41

hmn :/ also wenn ich jetzt pech habe muss ich diese Garage mieten? 

0

Das was du geschreiben hast ist ein formloser Mietvertrag, der hätte auch mündlich angesprochen werden können.

Wenn der Vermieter jetzt auf die Schnelle keinen Nachmieter findet, kann er von dir die entgangene Miete fordern.

Vlt. hats du Glück und er ist nett- wenn nicht, dann musst du zahlen, bis zum Ende der Kündigungsfrist.

Wie ja schon festgestellt wurde, hast Du einen Mietvertrag abgeschlossen. Dennoch würde ich den Vermieter freundlich anschreiben, es habe sich kurzfristig was für Dich praktischeres ergeben... Wenn er kleinlich ist, besteht er auf das Einhalten der Kündigungsfrist - ABER die ist anders als in einer anderen Antwort geschrieben bei Garagen zum Monatsende und nicht 3 Monate, also zahlst Du im schlimmsten Fall einen Monat die Miete und es hat sich...

T3Fahrer