Für donations auf twitch ein affiliate konto?

2 Antworten

Du als Privatperson kannst keine "Donations" annehmen.
Darfst du auch nicht. Und wer freiwillig Affiliate werden will, verzichtet auf ein paar Rechte & dazu profitiert man als Affiliate erstmal nicht vom Status.

Willst du Donations annehmen = musst du ein eingetragener Verein sein
Willst du Affiliate werden = brauchst du ein Gewerbe (ab 18 J.)

Woher ich das weiß:Hobby – Streamer, seit 2013.
MINEMC 
Fragesteller
 03.03.2021, 19:28

Ok aber wo steht das, da viele Leute donations annehmen...

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Reaper365  03.04.2024, 15:46

Für Affiliate brauchst zu zwar ein Gewerbe trotzdem musst du keine 18 sein

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Comp4ny  03.04.2024, 15:49
@Reaper365

Du kannst ein Gewerbe in Deutschland nur auf zwei Wege bekommen. Entweder indem du selber beantragst, dafür musst du 18 Jahre alt sein, oder über das Familiengericht die deine Geschäftsfähigkeit feststellen muss wenn du minderjährig bist.

An der Rechtslage hat sich seit drei Jahren nichts geändert, so alt ist dieser Beitrag

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Reaper365  06.04.2024, 21:59
@Comp4ny

Du bräuchtest nur die Erlaubnis deiner gesetzlichen Vertreter .. unter 18 deine Eltern da du beschränkt geschäftsfähig bist.. Ende ganz einfach

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Comp4ny  06.04.2024, 22:14
@Reaper365

Und genau das ist rechtlich falsch.

Willst du unter 18 Jahren ein Gewerbe anmelden, wirst du die Zustimmung deiner Eltern nicht nur alleine brauchen weil das Gewerbeamt sofort sagen würde nein tut mir leid das funktioniert nicht.

Wenn du unter 18 Jahren ein Gewerbe anmelden willst, brauchst du die Erteilung der Erlaubnis entsprechend eines Erziehungsberechtigten oder entsprechend eines gesetzlichen betreuers/Vormund UND die Erlaubnis vom Familiengericht die prüfen wird ob man überhaupt geschäftsfähig ist und über die erforderlichen Kenntnisse verfügt ein Gewerbe zu betreiben.

Nur in Verbindung mit beiden Sachen ist es möglich ein Gewerbe auf seinen Namen anzumelden.

Und das kannst du auf so vielen verschiedenen Webseiten nachlesen, wie z.B auch beim IHK.

Oder auch bei Wikipedia.

Oder auch einfach im Gesetz direkt unter § 112 BGB unmissverständlich und klar nachzulesen.

Es bedarf in jeglicher Form die Zustimmung des Familiengerichts.

Und damit ist das Kapitel hiermit beendet.

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Reaper365  06.04.2024, 22:34
@Comp4ny

Das alles ist sehr schön geoogelt allerdings ist das immernoch nicht das Ende vom Lied hier ein beispiel schlaumeier -> z.b könnten Minderjährige mit Zustimmung ihrer Eltern oder gesetzlichen Vertreter unter deren Namen ein Gewerbe betreiben. In diesem Fall wären die Eltern oder gesetzlichen Vertreter die eigentlichen Inhaber des Gewerbes UND MAN MÜSSTE KEINE 18 SEIN

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Nein nur für Abos

MINEMC 
Fragesteller
 03.03.2021, 10:14

ok thx

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