Twitch Affiliate Gewerbe?
Ich m16 will mit Twitch durchstarten. Um Affiliate zu werden muss ich allerdings ein Gewerbe anmelden. Jetzt ist die Frage, ob meine Eltern das Gewerbe anmelden müssen, oder ich und ich nur die Bestätigung von meinen Eltern brauch. Das ist wichtig, da es auch mit dem jeweiligen Arbeitgeber geklärt werden muss.
Wenn möglich bitte mit offiziellem Nachweis.
4 Antworten
Warte lieber bis du reifer bist mit 16 wird das leider nicht funktionieren und mit einer Unterschrift deiner Eltern läuft das Gewerbe NUR AUF SIE. Heißt sie wären haftbar und müssten sich um Steuern kümmern und ich bin mir ziemlich sicher das machen sie nicht weil du dich auf deinen Schulweg konzentrieren solltest.
Mal abgesehen davon musst du erstmal dahinkommen Affiliate oder Partner zu werden und die die davon leben können sind höchstens 5 Prozent. Mach lieber deine Schule und lern dann was, diese 5% haben entweder Jahre dafür gearbeitet oder die richtigen Leute gekannt
Wir wiederholen uns hier nahezu täglich: Minderjährige benötigen für die Gewerbeanmeldung die Zustimmung ihrer Eltern und die Genehmigung des zuständigen Familiengerichts. § 112 BGB
Wenn Deine Eltern ein Gewerbe anmelden, dann sind sie dafür verantwortlich mit allen Rechten und Pflichten. Das lässt sich nicht stellvertretend machen. Also nein, Deine Eltern können für Dich kein Gewerbe anmelden.
Deine Eltern können zwar ein Gewerbe anmelden, aber nicht für dich. "Für jemanden" ein Gewerbe anmelden gibt es nicht. Das heißt, dann wären deine Eltern die Gewerbetreibenden, nicht du, und damit auch voll haftbar für alles was du so treibst. Auch sind sie diejenigen, die dann verpflichtet sind, Steuererklärungen, Umsatzsteuervoranmeldungen usw. abzugeben. Als Elternteil würde ich das nicht mit mir machen lassen.
Wenn du der Ansicht bist, zum Führen eines Gewerbebetriebes fähig zu sein, gibt es da einen ganz legalen Weg in Deutschland - lass dir zusätzlich zu der Erlaubnis deiner Eltern vom Familiengericht bescheinigen, dass du dazu in der Lage bist, und schon bist du im Sinne deines Gewerbes voll geschäftsfähig und kannst tun und lassen, was du willst. Die Genehmigung vom Gericht bekommt halt nur nicht jeder Dahergelaufene und der Antragsprozess ist langwierig.
Der "offizielle Nachweis" ergibt sich aus § 2, § 106 und § 112 BGB.
Anmelden musst das Gewerbe du. Darfst du allerdings erst ab 18...
Darfst du allerdings erst ab 18...
War eindeutig, oder?
Ansonsten bräuchtest du eine Genehmigung vom Vormundschaftsgericht, nicht von deinen Eltern....
Würde es dann gehen wenn es über meine Eltern läuft?
Wenn ich das nicht anmelden kann... kann es dann trotzdem über meine Eltern reden als Vertreter???
Also echt mal.....meine Antwort besteht aus zwei ganz klaren Aussagen:
Anmelden musst das Gewerbe du.
Darfst du allerdings erst ab 18...
Wo genau ist dein Verständnisproblem?
Anmelden musst das Gewerbe du.
Anmelden musst das Gewerbe du.
Anmelden musst das Gewerbe du.
Anmelden musst das Gewerbe du.
Anmelden musst das Gewerbe du.
Anmelden musst das Gewerbe du.
Anmelden musst das Gewerbe du.
Anmelden musst das Gewerbe du.
Anmelden musst das Gewerbe du.
Wo hängts???
Deshalb ist die Frage, ob ich das Gewerbe anmelden kann. Mit Unterschrift der Eltern. Oder über die Eltern.