Führungszeugnis beim Unterschreiben des Arbeitsvertrages noch nicht da?

3 Antworten

Das Problem dürfte nicht neu sein,
Dein AG sollte Erfahrung damit haben und dir sagen können welche Auswirkungen das hat.

Üblicherweise steht einfach im Arbeitsvertrag das keine Eintragung im Führungszeugnis sein darf. Also muss es nicht zur Vetragsunterzeichnung vorliegen.

Aus rechtlichen Gesichtspunkten dürfte das nicht verboten sein. Du solltest deinen zukünftigen Arbeitgeber darüber informieren, dass die Möglichkeit besteht und fragen, wie im Fall der Fälle weiter verfahren werden soll.

emesvau