Führt die Zahnspange zur Polizeidienstuntauglichkeit?
Hey,
Ich bin 16 und habe mich dieses Jahr bei der Polizei in BW beworben. Nun hab ich schon ziemlich bald meinen Einsgellungstest. Ich habe jetzt aber gelesen das man eine abgeschlossene kieferorthopädische Behandlung haben muss. Ich trage aber eine lockere Zahnspange. Ist das ein Grund zum Ausschluss? Oder gibt es da Ausnahmen? Ok, bis zur Untersuchung ist es zwar noch ein Stückchen. Müsste auch erst den Test bestehen aber trotzdem macht mir das große Sorgen.
Bitte bitte helft mir. Ich würde mich auch auf eigene Erfahrungsberichte freuen. Danke.
4 Antworten
Es gilt schon, was da steht. Die Kieferorthopädische Behandlung muss bei EINSTELLUNG abgeschlossen sein. Selbst wenn man einen Schriebsel "Vorraussichtlich" bekommt, kann es eng werden.
Die Anwärter bekommen Freie Heilfürsorge oder Beihilfe (je nach BL). Erklär mal dem Steuerzahler, daß man jemanden einstellt, der bereits Kosten verursacht, wenn 100 bereit stehen, bei denen das nicht der Fall wäre ...
Gruß S.
Richtig, du brauchst eine abgeschlossene Behandlung.
Wenn die Behandlung bei dir nicht abgeschlossen ist, dann ist das ein Ausschlussgrund (solange bis die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist)
Und nein - eine Ausnahme gibt es da nicht.
Seitens der Polizei.
Die freie Heilfürsorge kostet den Staat Geld. Das dürfte da wohl der Hauptgrund sein.
Und hast du bestanden oder hast du die Tests noch? Habe leider am ende wegen zwei punkten nicht bestanden und ich hatte da sogar eine feste Zahnspange also mitmachen durfte ich gerade noch so.
Piercings, Tätowierungen und Zahnschmuck sind meines Wissens nach im Polizeidienst nicht zulässig.
Und wieso wäre es ein Ausschlussgrund?