Führt die Zahnspange zur Polizeidienstuntauglichkeit?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Es gilt schon, was da steht. Die Kieferorthopädische Behandlung muss bei EINSTELLUNG abgeschlossen sein. Selbst wenn man einen Schriebsel "Vorraussichtlich" bekommt, kann es eng werden.

Die Anwärter bekommen Freie Heilfürsorge oder Beihilfe (je nach BL). Erklär mal dem Steuerzahler, daß man jemanden einstellt, der bereits Kosten verursacht, wenn 100 bereit stehen, bei denen das nicht der Fall wäre ...

Gruß S.

Richtig, du brauchst eine abgeschlossene Behandlung.

Wenn die Behandlung bei dir nicht abgeschlossen ist, dann ist das ein Ausschlussgrund (solange bis die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist)

Und nein - eine Ausnahme gibt es da nicht.


david7788 
Beitragsersteller
 14.02.2015, 01:35

Und wieso wäre es ein Ausschlussgrund?

0
david7788 
Beitragsersteller
 14.02.2015, 01:38
@kayo1548

Könnten sie mir das genauer beschreiben?

0
Daedric  14.02.2015, 01:46
@kayo1548

Kostengründen? Warum denn? Seitens der Polizei oder des Patienten?

0
david7788 
Beitragsersteller
 14.02.2015, 01:50
@Daedric

Also es wäre schön wenn sie mir erklären könnten wieso es aus Kostengründen ein Ausschluss geben könnte. Ich trage ja keine feste Zahnspange, sondern nur eine lockere die ich rein und raus nehmen kann

0
kayo1548  14.02.2015, 05:47
@david7788

Seitens der Polizei.

Die freie Heilfürsorge kostet den Staat Geld. Das dürfte da wohl der Hauptgrund sein.

0

Und hast du bestanden oder hast du die Tests noch? Habe leider am ende wegen zwei punkten nicht bestanden und ich hatte da sogar eine feste Zahnspange also mitmachen durfte ich gerade noch so. 

Piercings, Tätowierungen und Zahnschmuck sind meines Wissens nach im Polizeidienst nicht zulässig.