Führerschein? Verbot?

4 Antworten

Der ABLAUF des 29.5. endet um 23.59 Uhr + 1 Sekunde.

Und HABEN sollte man den dann auch....


Hikker  28.05.2020, 18:22

Nein, er endet am 29.05. um exakt 24:00 Uhr, was das gleiche ist, wie der 30.05 um 00:00 Uhr. In Deiner Rechnung fehlen 59 Sekunden.

/[klugscheiß]

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Userhm  28.05.2020, 18:25
@Hikker

Du bist zwar ein Klugscheisser- aber Du hast Recht. Ich habe mich verschrieben- sollte +1Minute heissen.

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Hikker  28.05.2020, 18:32
@Userhm

Hehe, hat schon seinen Grund, warum ich das geschrieben hab: Spielt zwar hier überhaupt keine Rolle, aber im Lkw-Bereich. Da die Fahrtenschreiber tatsächlich sekundengenau aufzeichnen, kann man sich da durch eine um eine einzige Sekunde zu wenig Ruhezeit die gesamte Pause von 11 Stunden ungültig machen! Das ist dann echt bitter!

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Userhm  28.05.2020, 18:36
@Hikker

Da ist es " nur" der Fahrtenschreiber..beim FS der ganze Lappen....👍

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Hikker  31.05.2020, 19:27
@Userhm

Stimmt auch. Aber vor Ablauf der Frist bekommt er den Führerschein eigentlich eh nicht zurück. Nach (!) Ablauf der Frist könnte er aber auch ohne FS wieder fahren, wäre nur eine minimale Ordnungswidrigkeit.

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erst am 30. wieder

geht hierraus hervor:

Die Verbotsfrist endet mit Ablauf des 29.05.2020

um 24 Uhr ist der Tag vorbei. dir wurde der FS bereits zugeschickt?


SFLOW 
Fragesteller
 28.05.2020, 18:22

Nein noch nicht bekommen

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peterobm  28.05.2020, 18:25
@SFLOW

Vor Erhalt des Führerscheins würde ich nicht fahren, kann morgen noch kommen

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SFLOW 
Fragesteller
 28.05.2020, 18:32
@peterobm

Sollte ich am 30. Diesen noch nicht bekommen so kann ich trotzdem fahren, ich habe ja dieses Anschreiben auf Papier was ich bei der Polizeikontrolle z.b zeigen könnte oder?

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Jel82  28.05.2020, 18:36
@SFLOW

Nope das wäre trotzdem fahren ohne Führerschein. Dabei haben musste den schon.

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peterobm  28.05.2020, 18:38
@Jel82
Nope das wäre trotzdem fahren ohne Führerschein

stimmt, ist was anderes als Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis - kostet 10 € ;)

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Ablauf 29. ist nach dem 29.

Endet also am 29.05. um 24:00 Uhr.
Fahren am 30.05. ab 00:00Uhr.

Du darfst erst wieder fahren, wenn du den Führerschein in der Hand hast.

Ansonsten ist es Fahren ohne Führerschein.