Führerschein? Verbot?
(Der Führerschein wurde amtlich verwahrt.)
Die Verbotsfrist endet mit Ablauf des 29.05.2020. Bedeutet das man darf erst am 30 wieder fahren oder doch am 29??
4 Antworten
Der ABLAUF des 29.5. endet um 23.59 Uhr + 1 Sekunde.
Und HABEN sollte man den dann auch....
Hehe, hat schon seinen Grund, warum ich das geschrieben hab: Spielt zwar hier überhaupt keine Rolle, aber im Lkw-Bereich. Da die Fahrtenschreiber tatsächlich sekundengenau aufzeichnen, kann man sich da durch eine um eine einzige Sekunde zu wenig Ruhezeit die gesamte Pause von 11 Stunden ungültig machen! Das ist dann echt bitter!
erst am 30. wieder
geht hierraus hervor:
Die Verbotsfrist endet mit Ablauf des 29.05.2020
um 24 Uhr ist der Tag vorbei. dir wurde der FS bereits zugeschickt?
Ablauf 29. ist nach dem 29.
Endet also am 29.05. um 24:00 Uhr.
Fahren am 30.05. ab 00:00Uhr.
Du darfst erst wieder fahren, wenn du den Führerschein in der Hand hast.
Ansonsten ist es Fahren ohne Führerschein.
Nein, er endet am 29.05. um exakt 24:00 Uhr, was das gleiche ist, wie der 30.05 um 00:00 Uhr. In Deiner Rechnung fehlen 59 Sekunden.
/[klugscheiß]