Wann muss ich den Führerschein abgeben?

3 Antworten

...Du kannst Dir aussuchen, wann es Dir in den kommenden vier Monaten am Besten in den Kram passt, den Lappen abzugeben. Ein Zeitpunkt, der Dir am wenigsten weh tut. Das ist der Vorteil, wenn man noch nicht soviel auf dem Kerbholz hat. Das Amt will nur wissen, WANN Du die Sperre gerne antreten möchtest...


Crack  16.05.2020, 16:16
Das Amt will nur wissen, WANN Du die Sperre gerne antreten möchtest...

Wenn die 4-Monats-Frist eingeräumt wurde, fragt die Behörde nicht nach,
wann das Fahrverbot angetreten werden soll.
Es wird erst tätig, wenn diese Frist überschritten wurde ohne das der Führerschein abgegeben wurde.

SpiderPig1211 
Beitragsersteller
 16.05.2020, 16:03

Super, ich danke recht herzlich ;)

Diesen und kommenden Monat wäre echt schlecht gewesen da ich im Ausland ein bewerbungsgespräch wahr nehmen muss und dann noch ggf. Probearbeiten. .. Will ja auswandern und das hätte dem ganzen nur geschadet

Pass auf, dass Du Dich nicht verrechnest!

Wenn Du den Bußgeldbescheid am 17.03. erhalten hast,
dann trat zwei Wochen später Rechtskraft ein, also am 31.03.

Heute bekam ich einen weiteren Brief. Ich habe bis zum 22.05 zeit mich bzgl. der beabsichtigten Entziehung zu äußern oder den Lappen bis dahin freiwillig abzugeben

Wie wird das begründet, wenn Dir doch die 4-Monats-Frist eingeräumt wurde?

Schreiben die tatsächlich etwas von "Entziehung der FE"?
Das ist etwas anderes als ein Fahrverbot.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Fakten sind stärker als Meinungen

SpiderPig1211 
Beitragsersteller
 16.05.2020, 16:16

Also das. 1. Schreiben war das Bußgeldbescheid mit Fahrverbot (wo auch das mit den vier Monaten steht) Daraufhin habe ich die Tilgung in Raten beantragt und da hatte die Dame mir gesagt, dass es erst nach Ostern rechtskräftig sei.

Im 2. Schreiben steht, dass ich bis zum 22.05 Zeit habe mich zur beabsichtigten Entziehung zu äußern...

Also darf ich ja doch noch länger als bis zum 22.05 fahren? Oder verstehe ich da was falsch?

Crack  16.05.2020, 16:21
@SpiderPig1211

Kannst Du das Schreiben mal fotografieren und hier verlinken?
Geht z.B. HIER
Natürlich ohne Personalien, die musst Du schwärzen.

Irgendwas passt hier nicht zusammen.
Du hast ein Fahrverbot anzutreten, die Entziehung der FE ist etwas ganz anderes und darf nicht unterschätzt werden.

Der Führerschein muss aber erst dann abgegeben werden, wenn das Fahrverbot rechtskräftig ist. Das heißt: Die zuständige Behörde versendet einen Bußgeldbescheid und gewährt eine zweiwöchige Einspruchsfrist. Du musst ihn abgeben, oder wenn und aber.


SpiderPig1211 
Beitragsersteller
 16.05.2020, 16:01

Dem bin Ich mir bewusst. Nur weiß ich jetzt nicht auf welches Schreiben ich mich jetzt festlegen soll.

1. Schreiben = Fahren bis Ablauf der viermonatsfrist (also bis zum 15.08)

2. Schreiben = habe bis zum 22.05 Zeit mich zum bevorstehenden entzug zu äußern