Führerschein Klasse B mit Anhänger?

4 Antworten

Da der Anhänger eine zulässige Gesamtmasse von über 750 kg hat, darf die zulässige Gesamtmasse des Zuges 3,5 t nicht überschreiten. Das wäre bei dir aber der Fall, denn da kommen 3595 kg raus und das ist zu viel.

Das tatsächliche Gewicht spielt beim Führerschein keine Rolle. Das speilt lediglich bei der zulässigen Anhängerlast des Zugfahrzeuges eine Rolle. Da geht es dann auch nicht um Fahren ohne Fahrerlaubnis (Straftat) sondern um die Frage der Überladung (Ordnunsgwidrigkeit).

Nein.

Für den Führerschein zählt immer das zulässige Gesamtgewicht und nicht das tatsächliche Gewicht.

Das zulässige Gesamtgewicht von PKW und Anhänger wird addiert und darf nicht über 3,5 t liegen, genauso wie das tatsächliche Gewicht der beiden.

Der Sinn dieser Vorschrift mag sein, dass ein größerer Anhänger schwieriger zu fahren und zu rangieren ist, auch wenn das tatsächliche addierte Gewicht 3,5 t nicht überschreitet.

Tatsächliches Gewicht spielt keine Rolle. Es zählt die zulässige Gesamtmasse - die läge Ihrer Rechnung nach bei über 3,5 Tonnen. Demnach: Nein, den Anhänger dürfen Sie so nicht ziehen.