Führerschein Erweiterung noch möglich?

2 Antworten

wurde letztens mit etwa 0,3g im Auto erwischt

Wäre nett als Info , WAS bei Dir gefunden wurde !

B.z.w. Blutest steht noch aus, dieser wird jedoch positiv sein, da ich des Öfteren konsumiert habe

Womit folgender Fragenteil bis jetzt noch nicht beantwortbar wäre :

mit welchen Konzequenuen muss ich rechnen [...] muss ich zwingend MPu machen  

So lange ein ( mögliches ) Verfahren ( Straftat oder schwere OWI ) wegen Besitz und etwaigem Konsum in Verbindung mit der Teilnahme im Straßenverkehr noch nicht rechtswirksam abgeschlossen ist ...

... kann ich den A2 Führerschein überhaupt noch fertig machen, 

Ja , prinzipiell schon . Du müßtest Deine Prüfungen allerdings dann nur schneller abgelegt haben , als die Führerscheinstelle "Wind" von der Angelegenheit bekommen kann . Davon kann die FSST halt frühestens erfahren , wenn das derzeit laufende Verfahren abgeschlossen und rechtskräftig ist .


Juliussamuel 
Fragesteller
 20.05.2022, 13:02

Also, das ganze ist zwei Wochen her. Wie lange könnte es dauern, bis die Führerscheinstelle davon Wind bekommt? Und was droht mir wenn wir davon ausgehen, dass mein bluttest über der Grenze ist. (Ich bin noch in der Probezeit) Momentan habe ich den Führerschein ja noch und fahre Auto, die Polizei hat mir ja nur 24 Stunden verbot gegeben…

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verreisterNutzer  20.05.2022, 13:43
@Juliussamuel

Leider bist Du immer noch eine Antwort auf meine Rückfrage schuldig bzw. der "Substanz" !?

Danach muss erst einmal die nächste Reaktion der Polizei bzgl. Ergebnis der Blutprobe und Fortgang der Ermittlungen abgewartet werden . Vorher kann kein weitergehendes Verfahren ( OWI oder Strafverfahren ) eingeleitet werden .

Leider wird Dir niemand genau sagen können , wie lange dieses Procedere alleine schon bis hier dauern wird , aber in der Verfahrensvorbereitung kann binnen Frist von bis zu 3 Monaten nach der letzten Amtshandlung ( hier Blutentnahme / Erstvernehmung ) ein Anhörungsbogen oder ggf. Tatvorwurfsschreiben etc. zugestellt werden .

Dann bleibt halt abzuwarten , ob es eine schwerwiegende OWI wird , oder an die Staatsanwaltschaft geht . Wenn es ein Bußgeldverfahren wird , so hast Du jeweils bereits ein bis zwei Wochen Frist zur Ausfüllung des Anhörungsbogens und späterer Akzeptanz des Bußgeldes . ( + jeweiliger Bearbeitungszeiten )

So könntest Du also bei OWI auf etwa 4 bis 6 Wochen "Schonfrist" hinauszögern bis Eintragung ins FEAR und Meldung an die FSST , wenn der Anhörungsbogen heute im Briefkasten läge .

Geht es als Strafsache vor Gericht , so kann sich das ganze auch insgesamt über Monate ziehen . ( je nach Auslastung des Gerichtes )

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Juliussamuel 
Fragesteller
 20.05.2022, 14:41

also, es wurde Cannabis gefunden, was sonst.

das mit den 4-6 Wochen Schonfrist klingt gut. Kannst du mir das genauer erklären. Und kann man sagen ob MPu oder Aufbauseminar (A Verstoß) wahrscheinlicher ist

danke dir schonmal

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Juliussamuel 
Fragesteller
 20.05.2022, 14:44
@Juliussamuel

Übrigens denke ich dass das thc im Blut recht hoch sein wird, wenn dir deine Vermutung so leichter fallen könnte…

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verreisterNutzer  20.05.2022, 15:23
@Juliussamuel
also, es wurde Cannabis gefunden, was sonst.

Nicht jeder Person ( mir einschließlich ) war das so "klar" , denn sonst hätte ich auch nicht mehrfach danach gefragt .

Bei THC kommt es dann darauf an , wie hoch die Blutwerte für "aktives THC" und dessen Stoffwechselprodukt THC-COOC dann konkret ausfielen . Dann gibt es im WEB recht einfach recharchierbare "Grenzwerte" , ab denen eher mit harten Sanktionen ( Straftat , FE - Entzug & höchstwahrscheinlich MPU statt OWI ) zu rechnen sein dürfte .

Ohne die konkreten Ergebnisse der Blutuntersuchung bleibt das ansonsten eher Kaffeesatzleserei . Ab etwa 1,0 ng/ml THC dürfte es allerdings eher auf die "harte Schiene ) hinauslaufen .

https://www.anwalt.de/rechtstipps/strassenverkehr-und-grenzwert-bei-cannabiskonsumthc-was-gilt_127959.html

das mit den 4-6 Wochen Schonfrist klingt gut. Kannst du mir das genauer erklären

Irgendwann die kommenden Tage wirst Du vermutlich Post mit der Nennung des Tatvorwurfes und einem entsprechenden Anhörungsbogen zum Vorwurf / Tathergang bekommen , den Du binnen einer bestimmten Frist ausgefüllt zurück zu senden ( oder abzugeben ) hast . Die Beantwortungsfrist steht dann üblicherweise mit in dem Schreiben . ( Dazu unten im Link mehr )

https://www.strafrecht-anwalt-karlsruhe.de/anhoerungsbogen/

Dann rödeln die Behörden ihrerseits wieder , bis Du irgendwann erneut Post ( z.B. eine Entscheidung ) erhältst . Das kann ggf. auch wieder Wochen dauern , und auch dazu gibt es wieder gewisse Fristen für die Möglichkeit der Einlegung von Rechtsmitteln oder Strafanerkennung . ( steht dann auch wieder mit im Schreiben )

https://www.anwalt.de/rechtstipps/frist-beim-einspruch-gegen-den-strafbefehl_185671.html

Selbst wenn Du dann keinen Einspruch einreichst , würde ein Strafbefehl damit frühestens nach 14 Tagen rechtskräftig .

Selbst wenn das ganze Prozedere "ratz-fatz" über die Bühne ginge , so hättest Du ab Zugang Anhörungsbogen da bis zur möglichen Rechtskraft schon etwa 4 bis 6 Wochen "gewonnen" , bis das Gericht die FSST frühestens informieren würde / könnte . Mit Glück ( überlastetes Gericht / Behörden ) dauert es insgesamt halt ggf. auch Monate in einem Strafverfahren , bis Du überhaupt erst mal Tatvorwurf / Anhörungsbogen und Urteil überhaupt zugestellt bekommst .

( Du wartest je jetzt schon bereits seit 2 Wochen auf die erste Rückinfo )

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Wenn du noch in der Probezeit gibt es zu 100% eine MPU ohne Ausweg . Falls du schon aus der Probezeit bist könntest du mit 1 Monat Fahrverbot und 400€ Geldstrafe rechnen . Ob du eine Sperre bekommst hängt davon ob die MPU kommt oder nicht . Bin selber zurzeit in MPU


verreisterNutzer  20.05.2022, 14:03

Das ist pauschal in beiden Aussagen nicht richtig .

Wenn du noch in der Probezeit gibt es zu 100% eine MPU ohne Ausweg

Das kann je nach Art der konsumierten Substanz und der davon festgestellten Blutwerte ( Grenzwerte ) auch eine schwerwiegende OWI ( A-Verstoß ) mit Anordnung zum Aufbauseminar werden .

Ob du eine Sperre bekommst hängt davon ob die MPU kommt oder nicht

Wenn das Gericht von sich aus keine Sperrzeit verhängt , so kann die FSST in Abhängigkeit der festgestellten Blutwerte auch ohne Sperrzeit sofort eine MPU zur Überprüfung der Fahreignung verordnen in der Frage , ob die FE DANACH zu entziehen ist , oder nicht .

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