FSJ in der Rettungsstelle für Medizinstudium anerkannt?

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Hi,

hier muss eine Fallunterscheidung zwischen dem Auswahlverfahren und der Anerkennung als Pflegepraktikum nach § 6 ÄApprO gemacht werden.

Im Rahmen des Auswahlverfahrens wird das FSJ anerkannt - sowohl als "Dienst an sich" (z.B. als nachrangiges Kriterium), wie auch als fachlich einschlägiger Dienst (wenn mind. 11 Monate abgeleistet), der mit Punkten honoriert wird.

In Hinblick auf das Pflegepraktikum kann es anders aussehen - nachdem die Tätigkeit in der Rettungsstelle tendenziell weniger mit der klassischen Grundpflege zu tun hat, erfolgt hier meist keine Anrechnung.

Sofern Träger des Freiwilligendienstes bzw. die Einrichtung einfach eine "krankenpflegerische Tätigkeit" bescheinigen, kann es ggf. funktionieren - damit planen sollte man allerdings nicht.

Im Zweifelsfall: Nachfrage beim zuständigen Landesprüfungsamt.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ehemaliger FSJler im Rettungsdienst