Frisörtermin verpasst - Muss ich nachzahlen?

5 Antworten

Habe die Situation geklärt , wie Kabeltante1266 es mir am Anfanges dieses Beitrags nahegelegt hatte .

Trotzdem fühle ich mich jetzt irgendwie mies , denn der Termin war ja bereits länger vereinbart .und trotzdem bin ich nicht hingegangen , obwohl der Frisör mich sogar auf dem, Handy angerufen hat ( Ich habe den Anruf nicht entgegengenommen ) . 

Denn zu einem anderen Frisör zu wechseln ist ja völlig legitim , aber wenn mit dem bisherigen Frisör noch ein Termin vereinbart ist - Hole mir am Ende eines Termins gleich einen neuen Termin - , muss ich doch aus Höflichkeit diesen auch wahrnehmen und danach kann ich zu einem anderen Frisör wechseln ? Oder mehrere Tage vor dem Termin meinen Termin absagen , damit der Frisör planen kann .

Das kannst du diplomatisch regeln. Du rufst an, entschuldigst dich dafür, dass du gestern nicht konntest, weil du einen wichtigen Termin hattest und du wirst dich wieder melden, wenn du einen neuen Termin brauchst. Somit bist du für gestern entschuldigt und hast offen gelassen, ob du überhaupt noch mal wiederkommst.

Option 2 wäre, dich gar nicht zu  melden. Viele Leute machen Termine, die sie dann nicht einhalten, obwohl ich persönlich sowas mies finde und dem Friseur in der Zeit ja auch Kohle entgangen ist für einen Kunden, der ohne Grund nicht erschienen ist und für einen Kunden, den er dafür vielleicht wegschicken musste.

Gladiator27 
Fragesteller
 22.03.2017, 13:37

Genauso habe ich es dann auch gemacht , alles palletti . Danke für den Rat .

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Hat der Frisör das Recht , eine Terminausfall-Gebühr zu verlangen ?

Ja, hat er. Er hat Dir einen Termin freigehalten und hatte in dieser Zeit einen echten Verdienstausfall, sofern er keinen Spontankunden gefunden hat, der die Lücke gefüllt hätte.

Insofern besteht ein Schadenersatzanspruch aus §§
§§ 241 (2), 280 ff., 249 (1), 252 BGB. Hatte der Frisör einen "Spontankunden", muss er den mit diesem erzielten Umsatz mit seinem Schadenersatzanspruch verrechnen.

Im Zweifelsfall musst Du nachweisen, dass dem Frisör kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Auf solche Fragen müssten Gebühren erhoben werden. :)

Nein, keine Dienstleistung, keine Geld.

RobertLiebling  22.03.2017, 13:59

Nein, keine Dienstleistung, keine Geld.

Das ist eine arg verkürzende Aussage, die zudem nicht stimmt. Zwar entsteht kein Anspruch aus § 612 BGB, aber ein Schadenersatzanspruch aus §§ 249 (1), 252 BGB (positives Interesse).

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Hat der Frisör das Recht , eine Terminausfall-Gebühr zu verlangen ?

klar doch.. der hat sich immerhin auch noch die mühe gemacht, dir hinterherzutelefonieren und hat dafür ggf. einen andren kunden abgewiesen....