Friseur macht hüftlange Haare kaputt, was kann man tun?

6 Antworten

Dem Friseur hätte es oblegen, zum einen die Risiken zu benennen (resp. ein geeignetes Mittel zu wählen, was ohne entsprechende Aufklärung über die Notwendigkeit nicht das schärdste sein sollte) und zum anderen den Vorgang hinreichend zu überwachen. Dabei ist er als Dienstleister Garant aus Vertrag, muß also auch Unterlassung nach § 13 StGB vertreten. Der Schaden ist hier durch mangelnde Sorgfalt bzw. die Wahl eines zu aggressiven Mittels entstanden, also kann neben Schadensersatz auch ein Strafantrag wegen Körperverletzung gestellt werden (BGH, Beschluss vom 17.04.2008, Aktenzeichen: 4 StR 634/07, in dem Urteil wird eine gefährliche Körperverletzung wegen Nutzung eines Messers verneint, aber auf eine einfache Körperverletzung erkannt; hier: Verwendung aggressiver Chemikalien, ggf. wäre dann doch gefährliche Körperverletzung zumindest zu erwägen).

Schadenersatz kann übrigens auch vom Arbeitgeber gefordert werden, falls die ausführende Fachkraft nicht selbständig ist (gemietete Stühle, ein immer wieder anzutreffendes Modell), da sie dann als dessen Erfüllungsgehilfe tätig geworden wäre. Dies nur, weil eine Strafanzeige / ein Strafantrag nicht selten die Befriedigung eines Schadenersatzes behindern kann. Ebenfalls kann man den Vorfall der Handwerkskammer melden.


Flashcarly 
Fragesteller
 16.12.2016, 09:53

Danke für deine Mühe! Ich denke ich werde mir einen Anwalt nehmen, das lass ich so nicht auf mir sitzen

0
PolluxHH  16.12.2016, 10:01
@Flashcarly

Ein Anwalt ist sinnvoll bei Schadensersatzansprüchen bzw. Schmerzensgeld (zivilrechtliche Ansprüche), Schaden muß aber in Zahlen belegbar sein, was hier zunächst der Rechnungsbetrag wäre. Haarig würde es dann werden, wenn Du bis zum Nachwachsen auf Extensions abzieltest (Echthaar-Extensions auf Hüftlänge über die Zeit des Nachwachsens, da hätte ein Friseur seine echte Freude dran) und dann machte ein Anwalt wirklich Sinn. Sollte sich Deine Forderung auf die Rüchkerstattung des Rechnungsbetrages beschränken, sollte dies der Salon schon von sich aus machen.

Bei einem Strafantrag ist ein Anwalt unnötig, ebenfalls gegenüber der Handwerkskammer / Innung.

0
Flashcarly 
Fragesteller
 16.12.2016, 14:22
@PolluxHH

Den Betrag hab ich schon zurück.. Aber wie du sagtest, ich hätte gerne Schmerzensgeld für die langen Haaren und ggf. für Extensions..

0
Andreas Schubert  16.12.2016, 16:12
@Flashcarly

Wenn es nicht Dein Mitverschulden war (Thema Aufheller, etc.), dann ist die Rückerstattung dessen, was Du hättest bezahlen sollen, lediglich ein Almosen und so billig darf man Salons, in denen sowas passiert, nicht wegkommen lassen.

0
Andreas Schubert  16.12.2016, 16:21

Das ist so definitiv richtig und da mit jeder Haarfärbung/Blondierung die Haare automatisch beschädigt werden, müsste man auch bei jeder Farbbehandlung (und auch Dauerwelle) auf die möglichen Risiken hinweisen  . . . nur  . . .  wer macht das wirklich im laufenden Betrieb?

Verschmorte Haare können allerdings auch von einer schleichenden Oxidation stammen, falls die Kundin irgendwann in der letzten Zeit mal einen Aufheller verwendet hat.   Dann trägt sie definitiv zumindest eine Teilschuld, wobei sie dann allerdings auch gegen den Hersteller vorgehen kann, sofern der nichts von den möglichen "Nebenwirkungen" auf der Packung vermerkt hat.   Ein lieber Kollege hatte auch schon dabei geholfen, zwei jungen Frauen zu je knapp über 3.000 EUR zu verhelfen  . . .  allerdings waren bei denen auch nur noch ca. 5 mm vorhanden und sie mussten Prücke tragen.

Wenn es sich endlich mal in allen ca. 80.000 Friseurbetrieben herumsprechen würde, dass zumindest vor Farbbehandlungen alles abgefragt wird, was wichtig ist, würde es deutlich weniger solcher "Unfälle" geben.

Und "abgeschmort" liest sich leider sehr verdächtig nach einer bereits vorhanden gewesenen, schleichenden Oxidation an.

0
PolluxHH  20.12.2016, 11:31
@Andreas Schubert

Sorry, ich schaue erst heute wieder vorbei, deshalb erst jetzt eine Reaktion. An schleichende Oxidation hatte ich auch gedacht, aber dann verworfen, da von "Spitzen" geschrieben wurde. Selbst bei Vorschädigung sollte das aufgetragene Bleichmittel nicht soweit "kriechen" können, da irdgendwann der chemisch aktive Bestandteil aufgebraucht sein sollte.

Hier, die Richtigkeit der Angabe mit den Spitzen vorausgesetzt, müßte m.E. die Hellerfarbe mit höherkonzentriertem Wasserstoffperoxid in deutlich überhöhter Dosierung (z.B. 2 Teile 18%iges H2O2 - im Friseurfachhandel erhältlich - auf ein Teil Mittel) angemischt und dann im Überschuß aufgetragen worden sein, Alufolie macht es ohne Heruntertropfen möglich. Selbst bei einer schleichenden Oxidation hört es spätestens da auf, wo das H2O2 aufgebraucht wäre. "Spitzen" läßt vermuten, daß die aufgebrachte Mischung mehr als die dreifache Menge an H2O2 enthalten haben dürfte, als für die Anwendung angemessen, Vorschädigung hin oder her.

Auch ist es zu berücksichtigen, daß bei insbesondere Blondierungen es zu den theoretischen Pflichten der Fachkraft gehört, vorherige Behandlungen zu hinterfragen und die Struktur der Haare zu prüfen und eine darauf abgestimmte Empfehlung abzugeben. Diese Beratungsleistung ist auch Teil der Preisforderung (gleiche Leistungen werden bei Frauen höher als bei Männern angesetzt, weil der Beratungsaufwand durchschnittlich signifikant höher ist).

Bei Kadus und Welloxon z.B., beides Teil der "Wella-Familie", kann auch ein Vergreifen passieren, wenn man nicht auf die Beschriftung achtet, da die Aufmachung recht ähnlich ist. Hier wäre mindestens eine Farbunterscheidung der Flaschen anzuraten über z.B. einen abgesetzten Farbstreifen. Bei u.a. Goldwell topchic ist es besser gelöst, da ist die Konzentration deutlich hervorgehoben und kaum übersehbar, selbst wenn man nicht bewußt darauf achtet.

0

Zunächst hättest Du logischerweise noch im Salon ein Gespräch mit der  Salonleitung/den/die Inhaber/in zur Schadensregulierung halten sollen   . . .  was logischerweise immer noch möglich ist.  Fotografiert hast Du das hoffentlich auch(?)

Die Friseurin hat definitiv richtigen Mist gebaut und dafür muss der Betrieb gerade stehen. Für gewöhnlich melden die das deren Versicherung und die Versicherung gibt an, was sie zu zahlen bereit ist.

Analog dazu kannst Du logischerweise auch einen Anwalt konsultieren oder Dich auch gleich an die regionale Handwerkskammer wenden, denn auch die bieten sowohl Rechtshilfe als auch Sachverständige an  . . . und können der Sache dann auch nachgehend, indem sie sich mit dem Salon befassen.

Was die Friseurin da vollbracht hat, sollte in einem ordentlich geführten Salon mit gut ausgebildeten Mitarbeitern/innen niemals passieren.    War das in Salon einer günstigen Friseur-Kette oder in einem dieser ganzen Billig-Salons?

Solche Leute sollten für solche Arbeiten definitiv auch der Handwerkskammer bekannt sein, denn es gibt zwischenzeitlich einfach zu viele Salons, in denen teilweise angelernte Mitarbeiter/innen mit Chemie an Kunden/innen gelassen werden  . . .  und das darf nicht sein.    Ebenso wie es nicht sein darf, dass Fachkräfte eine Einwirkzeit falsch einschätzen/bestimmen ... und schon gar nicht bei einem 12 oder sogar 18% Oxidanten.


Allerdings solltest Du Dir auch genau überlegen, ob Du jemals in den vergangenen Wochen/Monaten irgendeinen Aufheller verwendet hast, denn regulär schmoren Haare nicht wirklich an, wenn nicht z.B. bereits eine schleichende Oxidation an den Haaren vorhanden ist  . .  und sowas wird durch Aufheller ausgelöst   . .  nicht umsonst sind die im Friseurfach als "Produkte aus der Hölle" bekannt.

Allerdings wird  in ordentlichen Salons auch VOR einer Farbbehandlung (und gerade vor Blondierungen) gerade auch nach solchen Dingen gefragt, denn dann weiß die Fachkraft, was sie zu tun hat  . . . nämlich vorher erst einmal absäuern oder/und gründlich ausreinigen

Hallo Flashcarly,

gute Frage!

Das ist natürlich sehr bitter wenn du schon so langes Haar hattest!! Rechtlich kenne ich mich nicht aus - leider.

Weiß aber von einem ähnlichen Fall, wo einer Frau die Haare ähnlich beschädigt wurden. Sie hat ein vorher-nachher Foto gemacht und an die für den Bezirk zuständige Handwerkskammer geschickt bzw. an die Friseurinnung bzw. an den Zentralverband des Friseurhandwerks um sich zu beschweren. Dort müsste dieser Friseur/diese Friseurin ihre/seine Prüfung abgelegt haben.  Was daraus geworden ist weiß ich leider nicht!

Hast du dein Geld zurück erhalten? Das wäre das mindeste! Ansonsten kannst du eben auch Bewertungen hinterlassen auf allen möglichen Seiten zu diesem Friseur und deine Erfahrung schildern.

Deine tollen Haare zurück bringen wird natürlich nichts davon. 
Tut mir echt Leid für dich!

Beste Grüße und viel Glück.

Haare schmoren (das meinst Du wohl mit schmorren) beim Blondieren erc nicht an.

Seltsam auch wie bei hüftlangem Haar+ Spitzen aufhellen die Haare bis zu den Ohren ruiniert sind-Ohrens ind ja gemeinhin eher nicht auf Hüfthöhe.

Egal, auch wenn die Frage unlogisch erscheint- so die Haare bis.. kaputt sind, solltest Du sie also abschneiden. Oder Du lässt sie dran. Die beiden Varianten gibt es "dagegen".



1. wenn es nur die Spitzen sind? Wie kann es dann bis zu den Ohren gehen? Das ergibt keinen Sinn.

2. Blondieren macht die Haare kaputt, das führt sogar zu Verätzungen auf der Haut.


Flashcarly 
Fragesteller
 16.12.2016, 09:20

Es ist hochgewandert? was weiß ich wie das funktioniert ist ! meine haare waren vorher gesund, das hat sie sogar selbst gesagt..

Ja es war klar dass sie ein bisschen leiden! aber es kann nicht der sinn und zweck sein das man 50cm abschneiden muss danach

0
LavendulaVera  16.12.2016, 09:25
@Flashcarly

einen halben Meter hochgewandert?

Nein, nicht ein bisschen. Haare leiden ENORM darunter, schon bei einer einfachen Blondierung.

0