Friseur hat mir ohne Erlaubnis die Haare gefärbt - minderjährige?

5 Antworten

Klar darf der Friseur blondieren und färben.

Allerdings hast Du natürlich ein Recht darauf, dass die Farbe so wird, wie Du sie wolltest.

Geh am besten gleich morgen hin und kläre das (besser wäre natürlich gewesen, Du hättest es gleich gesagt). Du solltest entweder Dein Geld zurückbekommen oder gratis auf die gewünschte Haarfarbe umgefärbt werden.

Was du allerdings machen kannst ist, die Friseure zu fragen ob sie das nachbessern, weil sie für handwerkliche Fehler haften. Das ganze kostet dann nichts.

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Mögliche Frisurpannen und wie man den Friseur darauf anspricht

Wir erklären, in welchem Zeitraum man Frisurpannen bemängeln sollte und welche Rechte man als Kunde hierbei hat

Viele Frauen definieren sich über ihr Haar. Umso schlimmer, wenn damit etwas schief geht. Zu kurz, falsche Farbe, unverträgliche Dauerwelle – es kann zu vielen Frisurpannen kommen. Ein guter Salon wird hier ohne Diskussion nacharbeiten – und vor allem ohne Kosten, denn ein Friseur haftet für handwerkliche Fehler.

Inhaltsverzeichnis des Artikels

1 Farbfehler2 Reklamation bei Unzufriedenheit2.1 Letzter Schritt: Handelskammer3 Fehler mit gesundheitlichen Folgen

Farbfehler

Eine besonders häufige Panne ist der Orangestich einer Blondierung, ob Strähnchen oder Vollfärbung. Dies passiert, wenn die Farbe nicht lange genug einwirkt.

Manchmal bemerkt man diesen unerwünschten Farbton erst zu Hause, da das Licht im Salon schmeichelnder war. Aber auch ein paar Tage später kann man noch Nachbesserung verlangen – der Friseur ist ein Dienstleister und dazu verpflichtet.

Reklamation bei Unzufriedenheit

Es ist möglich, zur Nachbesserung einen anderen Friseur des Teams zu verlangen – oder den Meister selbst. Jeder Friseursalon muss hierzulande einen Meister haben. Die Reklamation sollte bei Unzufriedenheit mit dem Schnitt etwa innerhalb einer Woche erfolgen, bei Unzufriedenheit mit der Färbung innerhalb von vierzehn Tagen.

Am besten ist es natürlich, wenn man direkt im Anschluss des Friseurbesuchs etwas sagt, denn sobald man beim Friseur in den Spiegel geschaut und genickt hat, gilt dies als Abnahme. Wer danach eine Reklamation hat, sollte diese höflich vortragen, denn schließlich muss man damit auf dem Kopf herumlaufen, was der Friseur macht.

Wenn man kein Vertrauen mehr zu dem Salon hat, kann man auch sein Geld zurück verlangen. Ein Recht darauf hat man nicht, aber man kann auf Kulanz hoffen.

Letzter Schritt: Handelskammer

Sollte einem eine Nachbesserung und Geld-zurück-Alternative verweigert werden, kann man sich immer noch an die Handelskammer wenden. Auch die Friseurinnung ist ein Anlaufpartner, sie verfügt über eine Schiedsstelle.

Zumeist ist dies aber nicht nötig, denn Friseure sind als Dienstleister auf zufriedene Kunden angewiesen. Man erkennt sogar einen guten Friseur an seinem Beschwerdemanagement. Nimmt er den Kunden erst und bietet Nachbesserung an, ist beiden Seiten geholfen.

Ja darf sie.  

Und wenn das Ergebnis schlecht gewurden ist hättest du gleich dein Geld zurück fordern sollen. Geh halt morgen nochmal hin

Ach und DU wolltest doch die Haare gefärbt haben, also wie kommst du jetzt auf den Trip  das sie das ohne Erlaubnis getan hätte? 

Weil es schief ging?

Schon amüsant, wäre das Ergebnis so gewurden wie du es gewollt hast, hättest du dich sicherlich nicht gefragt ob sie dir die Haare färben darf.


Friseure dürfen bei Jugendlichen unter 16 nicht färben. Ab 16 schon.

Du suchst doch die Farben aus?! Wirst dich bei den Tuben verguckt haben