Freundin schwanger?

3 Antworten

Bei 750 € ist es kein Minijob mehr, der geht nur bis max. 450 € Brutto pro Monat, dann hat sie eine sozialrsicherungspflichtige Beschäftigung, die beginnt dann bei mehr als 450 € Brutto pro Monat.

Ihr könnt dann einen ALG - 2 ( Hartz - lV ) Antrag beim Jobcenter stellen, dass solltet ihr dann wenn möglich zusammen machen.

Wenn Du dann nicht mehr bei deinen Eltern lebst, dann steht dir zumindest dein Kindergeld von derzeit min. 219 € zu, wenn Du von deinen Eltern nicht min. Unterhalt in dieser Höhe bekommst.

Dann müsstest Du in einer betrieblichen Erstausbildung vorrangig einen BAB - Antrag bei der Agentur für Arbeit stellen, im Internet findest Du einen kostenlosen BAB - Rechner.

Deine Azubi - Vergütung, Kindergeld und evl. BAB - und Unterhalt würde dann vom Jobcenter entsprechend auf den Bedarf angerechnet, aber zuerst auf deinen eigenen Bedarf, erst wenn dann noch ein Überschuss vorhanden wäre, würde dieser auf den Bedarf der Freundin und dann später auch auf den Bedarf des Kindes angerechnet.

Ab der 13 SSW - stünde deiner Freundin bei Leistungsanspruch bis zur Geburt auch ein Mehrbedarf von 17 % zu, dieser berechnet sich aus dem maßgebenden Regelbedarf für den Lebensunterhalt.

In einer BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) zwischen Paaren liegt dieser derzeit bei jeweils 401 € pro Monat und davon stünden ihr dann diese weiteren 17 % Mehrbedarf bis zur Geburt zu.

Diese 401 € wären dann auch min. dein Bedarf und dazu kämen dann 50 % von der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete, ohne den Abschlag für normalen Haushaltsstrom, der muss aus dem Regelbedarf bzw. eigenem Einkommen selber gezahlt werden.

Ab der Geburt fällt dann der Mehrbedarf weg und die KDU - wird dann durch 3 Personen geteilt.

Sie muss dann Elterngeld und Kindergels als vorrangige Leistungen beantragen, welches dann auch entsprechend auf den Bedarf angerechnet wird, dass Kindergeld ist vorrangig Einkommen des Kindes und wird auch vorrangig nur auf den Bedarf des Kindes angerechnet, solange es das Kindergeld noch zur eigenen Bedarfsdeckung benötigt.

Dein Kindergeld und evtl. BAB - und Unterhalt würden vollständig als Einkommen angerechnet, auf deine Bruttovergütung stehen dir Freibeträge nach §11b SGB - ll zu , dass wären zunächst 100 € Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu.

Ab der Geburt erhöht sich dann die 10 % Freibetragsgrenze auf 1500 € Brutto, also dann von 1000 € - 1500 € Brutto und nicht mehr nur bis 1200 € Brutto.

Würdest Du also derzeit angenommen auf min. 1200 € Brutto kommen, dann könntest Du max. diese 300 € Freibetrag von deiner Nettovergütung abziehen, dann nach der Geburt und min. 1500 € Brutto max. 330 € Freibetrag

Das ergibt dann das voraussichtliche anrechenbare Erwerbseinkommen und dazu kämen dann sonstige Einkommen wie Kindergeld, BAB - und ggf. Unterhalt usw.

Die Freundin sucht eine Ausbildung verdient in dieser bereits 750 €? Wie geht das?

Wohnt Ihr bereits zusammen?

Ihr könnt zum Jobcenter gehen und ALG 2 beantragen.

Außerdem empfiehlt es sich für Euch vielleicht, eine Familienberatungsstelle vor Ort aufzusuchen. Derartige Situationen lassen sich vor Ort besser klären.

Hallo:)

wenn ihr jemanden habt der auf den Krümel aufpasst, ist die Ausbildung deiner Freundin ganz toll, ansonsten wird sie ja auch in Mutterschutz und ggf in Elternzeit gehen, da wäre ein Mini oder Teilzeit Job ganz gut.
beantragen könnte man Elterngeld, Wohngeld, evtl Kindergeldzuschlag und Kindergeld.
Lg