Freundin Auto geschenkt und sie macht Schluss?

24 Antworten

Wenn es ein Geschenk war, bleibt es auch ein Geschenk. Man kann Geschenke nicht einfach wiederholen, wenn sich die Umstände ändern. Das ist rechtlich leider nicht möglich, und wenn, dann nur unter ganz extremen Bedingungen.

Du hättest nur eine Chance, wenn es keine Schenkung war. Stehen nun zwei Aussagen gegeneinander, kommt es letztlich auf die Argumente der Parteien an. Kann deine Freundin jedoch durch Papier oder Zeugenaussagen nachweisen, dass es ein Geschenk war, hast du wohl schlechte Karten.

Hmm ich muss mich da auf die Seite deiner Ex stellen, weil Geschenkt ist Geschenkt, wieder geholt ist gestohlen. Ich glaub rechtlich hast du da auch keine Chance, außer du hast die Schenkung an eine Bedingung dran geknüpft. Dann könntest du auf undankbarkeits sagung klagen

Die zweit Möglichkeit wäre, dass du das Auto brauchst, um dich selber vor Armut zuschützen. Jedoch geht dass glaube nur, wenn sie nicht selber in Armut fallen täte. 

Die dritte Möglichkeit, ist das die Schenkung unwirksam ist, weil du nicht geschäftsfähig warst, als du das Auto gekauft hast...

Interesierter  23.01.2017, 12:35

Die vierte Möglichkeit wäre, dass evtl. gar keine Schenkung erfolgte sondern er ihr das Auto lediglich zur kostenfreien Nutzung überlassen hat.

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Mko89  23.01.2017, 12:42
@Interesierter

Ja aber wenn ich etwas zum Geburtstag schenke, da schenke ich mein Geschenk voll und ganz. Ist ja fast so als würde man einen Freund zum B-Day ein Handy schenken aber behält das Akku... Wäre es nicht der Geburtstag, dann wäre auch erstmal zu prüfen ob überhaupt eine Schenkung vorliegt. 

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Interesierter  23.01.2017, 13:05
@Mko89

Das magst du so sehen, nur rechtstechnisch sieht es eben anders aus.

Selbstverständlich kann man seiner Partnerin ein Auto zur Nutzung bereitstellen. Warum nicht?

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Mko89  23.01.2017, 16:39
@Interesierter

Rechttechnisch, ist für mich unlogisches Denken. Wenn ich ein Auto Kaufe für meine Freundin zum Geburtstag. Dann ist es eine Schenkung, weil den Freund will ich erstmal sehen, der seiner Freundin ein Auto schenkt und dann im nächsten Atemzug  ihr mit rechtlichen Verbindlichkeiten zu ihren Geburtstaggeschenk rüber kommt... Dass würdest du niemals machen genauso wenig wie sonst einer von uns dies machen täte. Denn man wirft damit auch ein Schlechtes Bild auf sich selbst. Und schon allein dass er das Auto jetzt wieder haben will, sagt aus, dass er niemals mit einer Trennung gerechnet hatte, und wenn man mit einer Trennung  garnicht rechnet, kommt einen auch garnicht erst in den Sinn so etwas wie eine kostenlose Nutzung zu vereinbaren... Also wenn die Justiz schon das Bild von Justitia benutzt, dann sollte auch Gerechtigkeit immer vor Recht Vorrang haben, und Gerechtigkeit wird bestimmt mit Logischen Denken. 

Weil es ist gerade in diesen Verhältnis, viel wahrscheinlicher, dass eine Schenkung vorliegt. Wobei gesagt sei, wäre es nicht der Geburtstag, wäre auch wieder diese Kostenlose Nutzung wahrscheinlicher. Und da sich von beiden seiten keine Einigung erkennen lässt, kann man annehmen dass dies das erste Auto ist, welches die Freundin bekommen hat. Um in diesen Fall eine Gerechte Entscheidung fällen zu können, muss man auch die Emotional Bindung zu dem Auto näher beleuchtet haben, und da Zweifels ohne eine solche Bindung bestand haben muss, weil sonst würde man sich nicht so streiten drum, sollte man sich von beiden Seiten her fragen, ob einer von beiden doch lieber nachgeben tut. 

Weil Ansonsten könnte man das Auto einfach verkaufen, und man teilt sich Betrag. Er hat zwar minus gemacht, aber da spart er sich die Gerichtskosten, weil der Richter wird dann sicherlich auch diese Verkauf Variante vertretten. 

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Du bist mir ja einer - nur, weil du ihr etwas schenkst, muss sie jetzt also für den Rest aller Tage bei dir bleiben?

Himmel, dazwischen waren ZWEI Jahre, du kannst ihr also nicht mal unterstellen, sie hätte es des Geschenks wegen getan.

Zeig' Rückgrat und überlass ihr den Wagen. Gibt's ja nicht...

Nur, weil's was Größeres ist - man soll nichts verschenken, wenn man's eigentlich behalten will. Schon gewusst?
Schenk deiner nächsten Freundin lieber nur Plastikringe ausm Automaten - für mehr fehlt dir offensichtlich die Großzügigkeit.

schmerberg  23.01.2017, 17:19

Das war kein Geschenk sondern der Kaufpreis für alle zukünftigen Sexienste

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Schattentochter  23.01.2017, 20:07
@schmerberg

Sagte der Volltrottel, der hoffentlich nie im Leben wieder Sex hat. :) So meintest du's doch, aye? :D

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wenn du einen kaufvertrag besitzt, kannst du es einklagen.

geschenke von geringem wert werden behalten. teure geschenke darf man zurückverlangen.

wenn du einen kaufvertrag hast, dann geh damit mal für ein beratungsgespräch zu einem anwalt (kosten ca 30 euro für ein halbstündiges beratungsgespräch). 

schmerberg  23.01.2017, 17:39

Seit wann hat so ein Karren einen hohen wert, zumal er inzwischen schon 2 Jahre drauf hat.

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pony  23.01.2017, 17:42
@schmerberg

ein hoher wert ist alles, was nicht "geringfügig" ist. teurer schmuck oder ein auto zum beispiel.

spar dir bitte die destruktiven kommentare. du trägst damit nichts dazu bei, dem fragesteller zu helfen.

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Pech für dich. Du hast es ihr geschenkt.