Freund wacht auf mit morgenlatte...
So. Jetzt kommt's.. Mein freund wacht öfters mal mit einer morgenlatte auf bzw ich wache auf, und er schläft noch .. Mit ner latte eben. Aber das ist nicht das problem haha Die frage die ich jetzt stelle mag sich für manche von euch dumm anhören.. Aber sie ist ernst gemeint. Also.. Nehmen wir an, ich wache geil auf und will meinen freund überraschen.. Also fang ich an seine erektion zu streicheln, lecken usw. Vielleicht setz ich mich sogar auf ihn und fang ihn an zu reiten. Also will ihn einfach mal nett aufwecken.. Jetzt kommt meine frage: ist das vergewaltigung?
Er ist zwar mein freund.. Und ich nehme an es wird ihm gefallen...Aber wenn wir mal nicht mehr zusammen sind (und wir im streit auseinander gegangen sind) könnte er ja behaupten, ihm hat es nicht gefallen und mich theoretisch anzeigen, da er ja nicht wirklich damit einverstanden war?! Ich hab mir davor nie wirklich gedanken darüber gemacht.. Aber es ist vor ner weile mal so ein fall in den USA ans licht gekommen..aber ihr wisst ja wie die amis sind.. Trotzdem. Was meint ihr?
8 Antworten
Hallo scentless,
für eine rechtliche Bewertung muss man mal ins Gesetz schauen und dort steht zum Thema Vergewaltigung:
§ 177 StGB - Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung
(1) Wer eine andere Person
- mit Gewalt,
- durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder
- unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist,
nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn
- der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder an sich von ihm vornehmen lässt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere, wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung), oder
- die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.
(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
- eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,
- sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden, oder
- das Opfer durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.
(4) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
- bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet oder
- das Opfer
a) bei der Tat körperlich schwer misshandelt oder
b) durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.
(5) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen der Absätze 3 und 4 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
Die von Dir beschriebene Handlung könnte unter gewissen Umständen die Tathandlung des von mir fett da gestellten Textes erfüllen.
Insbesondere, wenn Dein Freund z.B. aufgrund von Alkoholkonsum/Drogenkonsum/Tabletteneinnahme besonders tief schläft könnte das zutreffen.
Aber ob man im juristischen Sinne auch davon sprechen kann, dass Dir Dein Freund schutzlos ausgeliefert ist, nur weil er noch am schlafen ist, halte ich für äußerst fraglich.
Also mal angenommen Dein Freund würde Dich anzeigen (wovon ja wohl eher nicht auszugehen ist) müsste im Zweifelsfall ein Richter entscheiden, ob es zu bejahen ist, dass Dir Dein Freund schutzlos ausgeliefert war, als Du die sexuellen Handlungen an ihm vorgenommen hast. Meine persönliche Einschätzung würde aber ehe in die Richtung gehen, dass hier ein Richter keine schutzlose Lage des Freundes sieht.
Aber die Frage dürfte eh nur rein theoretischer Natur sein, denn wer zeigt seine Freundin schon wegen sowas an?
Schöne Grüße
TheGrow
Wen du es gegen sein Willen machen würdest könnte es sexuelle Nötigung sein.
Aber das es ja Dein Freund ist und nackt neben Dir liegt würde ich mal sagen er findet es schön und die straffrechtliche Frage stellt sich nicht
Ich denke mal das wäre des schönste Erwachen für ihm gleich mit eine Orgasmus.
Da es ein Beziehung war ist schon so eine Anzeige sollte mal auseinader gehen , als Rache zu werden und wird eingestellt.
Da müsstest Du schon ihm fesseln und Gewalt gegen sein Willen anwenden
Um S.E.X zu haben müssen zwei Willenserklärungen übereinstimmen. Da dein Freund schläft, fehlt seine Willenserklärung. Es sein denn, er hätte sie dir irgendwie anders mitgeteilt, vielleicht am Abend zuvor, wovon ich aber nicht ausgehe. Da seine WE M.E. fehlt, ist das eine Vergewaltigung. Allerdings denke ich nicht, dass er mit einer Anzeige wegen Vergewaltigung durchkommt, da Aussage gegen Aussage steht. Da kann auch seine Morgenlatte nichts machen.
Ich kann Dir sagen, warum Dein Freund morgens eine Latte hat - er muss aufs Klo. Das ist bei Männern morgens, vor allem wenn sie mal länger schlafen, ganz normal, dass der Penis erregt aussieht, da die Blase voll ist. Zu dem Rest möchte ich mich hier mal nicht äußern. Lilo
vergewaltigung hin oder her. Die Frage ist, ob es im gefällt. Ich sage ja. Von daher wird er dich nicht anzeigen auch wenn es ihm nicht gefällt