Freund in Untersuchungshaft besuchen?

1 Antwort

Dauerbesuchserlaubnisse für Untersuchungsgefangene sind nicht unbedingt die Regel, aber es gibt sie.

Wer ihn besuchen darf entscheidet die mit dieser Befugnis betraute Institution. Das kann sich der Richter selbst vorbehalten, er kann aber auch den Staatsanwalt damit beauftragen, oder die Entscheidung der JVA überlassen.

Selbst verständlich kann der Untersuchungsgefangene auch einen genehmigten Besuch ablehnen.

Eine Besuchserlaubnis für Untersuchungsgefangene gilt nur für die darauf angeführte/n Person/Personen. Jeder Besucher muß sich mit einem gültigen Paßdokument ausweisen.

Was eventuelle allgemeine (z. B. Tabak, eventuell Wäsche) Mitbringsel angeht, so gibt Dir darüber die HP der JVA Auskunft. Alle anderen Sachen, die übergeben werden sollen bedürfen der Genehmigung durch die für die Ausstellung der Basuchserlaubnis zuständigen Behörde.