Französische Verfassung 1791

2 Antworten

Also mal ganz forsch ausgedrückt: Der Vertrag lehnt ja an die französische Revolution an, in der das Volk die ganzen Aristokraten ( samt Königshaus, (Königin Marie Antoinette und Ludwig ) abgemetzelt hat. Es sollte nicht länger der dekadente Adel oder gar Monarchie herrschen. Es herrscht keine absolute Monarchie mehr, sondern die Verfassung regelt alles. Es sollen also keine Unterschiede mehr zwischen Adel und normalen Bürgern herrschen und hier noch ein Link dazu: Freiheit - Gleichheit - Brüderlichkeit http://www.koeblergerhard.de/Fontes/VerfFrankreich1791.htm

YasOo92 
Fragesteller
 19.09.2010, 19:59

Danke schöön

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Die Aussage „zum ersten Mal“ ist nicht richtig. Schon im antiken Griechenland gab es demokratisch legitimierte Staaten (πόλεις). Besonders wichtig war die bereits im 5. Jahrhundert (ob die 508/7 v. Chr. von Kleisthenes bei den Athenern eingerichtete Isonomie schon eine Demokratie war, wird unterschiedlich beurteilt) bestehende athenische Demokratie.

Überlegt werden kann, inwieweit eine Volksversammlung bei germanischen Völkern (Thing) als Zeichen für eine Demokratie eingeordnet werden kann.

Mit der französichen Verfassung von 1791 gab es die erste demokratische Verfassung eines europäischen Staates in der Neuzeit. In der Praxis gab es seit 1789 aufgrund der Rolle der gewählten Nationalversammlung (noch als Vertreter für die Verasmmlung der Generalstände) schon eine gewisse demokratische Legitimation.

Die Verfassung von 1791 war eine konstitutionelle Monarchie und zugleich eine Demokratie (mit dem Prinzip der Volkssouveränität).

Der König stand an der Spitze der Exekutive. In der Verfassung von 1791 war die Nationalversammlung bei der die Legislative lag, sehr mächtig. Der König konnte die Minister ernennen und entlassen und hatte auch ein suspensives Veto gegen Gesetze der Nationalversammlung (seine Ablehnung hatte eine aufschiebende Wirkung; wenn die gesetzgebende Versammlung in 2 aufeinanderfolgenden Legislaturperioden [jeweils 2 Jahre] das gleiche Gesetz in gleicher Fassung beschloss, war es angenommen und gültig). Die Nationalversammlung kontrollierte die Minister. Kein königlicher Befehl konnte nach der Verfassung ausgeführt werden, ohne vom Minister oder den Vorgesetzten der Departements gegengezeichnet worden zu sein. Die Kontrolle über die Armee hatten nach der Verfassung König und Nationalversammlung, im Kriegsfall allein der König.

Das Wahlrecht war ein Zensuswahlrecht, enthielt also als Einschränkung einen Mindestbesitz als Voraussetzung. Das Wahlrecht (für Beamte, Richter und die Wahlmänner, die dann nach der Verfassung alle 2 Jahre die Nationalversammlung wählten) hatten Männer über 25 Jahren, die eine bestimmte Mindestsumme an Steuern zahlten. Abgeordnete der Nationalversammlung konnte auch nur werden, wer eine Mindestsumme an Steuern zahlte.

Rabenseele  19.09.2010, 23:54

Kann ich so unterschreiben, wobei die nordischen Völker eindeutig demokratisch waren. Die Entscheidungen wurden durch den Thing entschieden und die Anführer wurden gewählt und bei Missgunst des Dorfes abgewählt und ersetzt. Bis auf die Sklaven hatte dort jeder eine Stimme (auch wenn die der Frau nicht so viel wert war, aber das war ja sowieso üblich zu der zeit) und damit war es stets eine Volksentscheidung und nicht die eines Feudalherren.

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