Fragen zur Rehabilitationsaufforderung der Krankenkasse?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das ist die sogenannte „Anhörung“ nach § 24 SGB X, die einer Entscheidung vorausgeht. Der Hintergrund ist, dass nach Einschätzung des MDK eine Erwerbsminderung droht oder bereits eingetreten ist (§ 51 SGB V).

In Kürze wirst du die schriftliche Aufforderung erhalten, innerhalb einer 10-Wochen-Frist einen Reha-Antrag zu stellen.

Das kann eine medizinische Rehabilitation (Kur) sein, ein Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben in From einer Umschulung in einen anderen Beruf oder ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente.

Weigern kannst du dich nicht, denn dann verstößt du gegen deine Mitwirkungspflicht.

Wenn du einen Reha-Antrag stellst, kann dieser auch im Nachhinein in einen Antrag auf EM-Rente „umgedeutet“ werden. Das hängt vom Reha-Erfolg ab. Wird dein Restleistungsvermögen auf unter 3 (volle Erwerbsminderung) bzw. 6 Std. (teilweise Erwerbsminderung) täglich eingeschätzt, erfolgt eine Umdeutung. Das bedeutet, du hast dann bereits einen Antrag auf EM-Rente gestellt, obwohl du nur zur Kur fahren wolltest.

Die positive Nachricht ist: Ab Rentenbeginn 2019 hat man die Berechnung der EM-Rente deutlich verbessert, indem man so gestellt wird, als ob man bis zur Regelaltersrente (65 Jahre + 8 Monate) gearbeitet hätte (2018 wurde nur bis zum 63. Lebensjahr + 3 Monate gerechnet).

Gute Besserung!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Sie wollen Dich, wenn Du nicht auf dieses Schreiben reagierst, dazu auffordern, einen Antrag bei der Rentenversicherung zu stellen. Das Schreiben ist noch keine Aufforderung. Das Schreiben dient lediglich dazu, dass Du Dich bis zum 28. August hättest dazu äußern können. Das hast Du offensichtlich nicht getan und deshalb wirst Du innerhalb von 10 Wochen die Aufforderung erhalten, beim Rentenversicherungsträger einen Reha-Antrag zu stellen.

Ich wünsche Dir alles Gute

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – 5 med. Ausbildungen und 4 Semester Medizin, eig. Erfahrung
Sternenmami  23.09.2019, 13:07

Es gibt übrigens diverse Möglichkeiten, um sich mit der Krankenkasse in Verbindung zu setzen und einfach nachzufragen. Ich benutze meistens den Weg des Kontaktformulars der Krankenkassen-Website über die Login-Funktion. Da bekommt man schnell eine Antwort und kann die Formulare auch sichern (zur Not auch noch zusätzlich mittels Screenshots oder Snipping Tools), so dass Du etwas schriftliches hast, was sich belegen lässt. Übers Telefon regle ich solche höchst ungerne, weil ich die Dinge hinterher nicht belegen kann.

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NN2006 
Fragesteller
 23.09.2019, 13:26

Danke genauso lese ich es auch , na ich habe mich im August sofort geäußert 😀 ist schon erledigt , wollte nur nochmal sicher gehen das ich noch nicht in der Frist liege !

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Erstens mal ist das Schreiben vom Augus, Du hattest Zeit, Dich bis zum 28.08. bei der Krankenkasse zu melden um sich darüber mit denen zu erhalten.

Zweitens haben die Dich gebeten innerhalb von zehn Wochen einen Antrag zu stellen bei der Rentenversicherung.

Wenn die Krankenkasse nicht mehr bezahlt, dann tritt die Rentenversicherung dafür in Kraft. Dort kannst Du das auch alles mit der Reha regeln, ruf doch einfach mal an erkundige Dich.

Du weißt doch, viele Wege führen nach Rom und einer davon ist dann Deiner.

NN2006 
Fragesteller
 23.09.2019, 12:50

Guten Tag und danke für die Antwort, ich habe mich dazu direkt im August geäußert, da kam aber noch nichts zurück. Mir geht es explizit darum ob dies schon die besagte Aufforderung ist oder nicht , denn aus dem 2. Absatz ziemlich in der Mitte lese ich heraus das noch eine Aufforderung kommt...

Viele liebe Grüße!

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Jutta373  23.09.2019, 13:30
@NN2006

Es steht doch ganz eindeutig da, dass Du Dich mit der Rentenversicherung in Verbindung setzen sollst.

Die haben das überhaupt noch nicht genehmigt meines Erachtens nach, ruf doch einfach dort an die können Dir weiterhelfen und warte nicht bis die antworten, guck mal wie viel Zeit schon vergangen ist mich würde sowas beunruhigen wenn ich nicht sicher wäre.

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denn ich möchte keine Reha antreten.

dann stehen Deine Chancen eine Erwerbsminderungsrente zugesprochen zu bekommen deutlich schlechter.

Desweiteren kann und wird Deine KK fordern, dass Du einer Rehamaßnahme teilnimmst.

https://www.haufe.de/sozialwesen/leistungen-sozialversicherung/aufforderung-zum-reha-antrag/folgen-der-aufforderung-fuer-versicherte_242_225716.html

Abzuraten ist davon, die von der Krankenkasse gesetzte Frist von 10 Wochen ablaufen zu lassen, ohne einen Reha-Antrag zu stellen. Dann ist die Krankenkasse nämlich berechtigt, die Krankengeldzahlung mit dem letzten Tag der Frist einzustellen.

Nichts lese ich daraus, weil es nicht lesbar ist!

NN2006 
Fragesteller
 23.09.2019, 12:39

Im Textfeld steht das man es öffnen kann , dazu einfach das Bild anklicke und auf volle Größe öffnen , Viele liebe Grüße!

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