Frage zum kundenauftrag?

1 Antwort

Wie immer kommt es bei juritsichen Dingen auf die Details drauf an.

Ich kann mich aber erinnern, dass meine Eltern vor vielen, vielen Jahren eine Couchgarnitur gekauft hatten, wo dem Verkäufer der Fehler unterlaufen war, dass er einen Sessel aus Versehen nicht im Gesamtpreis mit berechnet hatte. Das ging dann vor Gericht und meine Eltern bekamen Recht nach dem Motto: "Vertrag ist Vertrag und muss so wie geschrieben erfüllt werden."