Frage zum entlastungspaket?

1 Antwort

Kann es sein, dass Du damit etwas spät dran bist?

Dieses Gesetz war von 2022 und die darin für Strombezug aufgeführte Entlastung in Form der Energiepreisbremse ist zum Ende des Jahres 2023 ausgelaufen.

Die Anbieter waren für eine entsprechende Umsetzung zuständig, d.h. das wurde - sofern zutreffend - in Deinem bereits beendeten Stromvertrag bereits berücksichtigt.