Frage zu Sure 33 Vers 50 (Islam,Cousinenehe?
Assalamu Aleikum
In Sure An Nisa Vers 23 stehen die Leute die verboten sind zu heiraten. Die Cousine steht nicht in der Liste
Aber in Sure 33 Vers 50 steht dass dies nur für den Propheten gilt dass er Cousinen heiraten darf so wie ich es verstehe. Ich bräuchte eine genaue Erklärung warum es trotzdem mit Konsens Idschma als erlaubt betrachtet wird
Ich blende 2 kopierte Übersetzungen ein:
O Prophet, wahrlich, Wir haben dir deine Frauen, denen du ihre gebührende Entschädigung gegeben hast, und diejenigen, die deine rechte Hand besitzt, von dem,was Allah dir [von Gefangenen] und den Töchtern deiner Onkel väterlicherseits zurückgegeben hat, rechtmäßig gemacht und die Töchter deiner Tanten väterlicherseits und die Töchter deiner Onkel mütterlicherseits und die Töchter deiner Tanten mütterlicherseits, , die mit dir ausgewandert sind,und eine gläubige Frau,wenn sie sich dem Propheten hingibt [und] wenn der Prophet sie heiraten möchte,[dies ist ] nur für dich,ausgenommen die [anderen] Gläubigen. Wir wissen sicherlich, was Wir ihnen in Bezug auf ihre Frauen und den Besitz ihrer rechten Hände zur Pflicht gemacht haben, [aber dies ist für Sie], damit Sie kein Unbehagen haben. Und Allah ist allverzeihend und barmherzig.
Andere Übersetzung:
O Prophet, Wir haben dir (zu heiraten) erlaubt: deine Gattinnen, denen du ihren Lohn gegeben hast, das, was deine rechte Hand (an Sklavinnen) besitzt von dem, was Allah dir als Beute zugeteilt hat, die Töchter deiner Onkel väterlicherseits und die Töchter deiner Tanten väterlicherseits,die Töchter deiner Onkel mütterlicherseits und die Töchter deiner Tanten mütterlicherseits, die mit dir ausgewandert sind; auch eine (jede) gläubige Frau, wenn sie sich dem Propheten (ohne Gegenforderung) schenkt und falls der Prophet sie heiraten will: Dies ist dir vorbehalten unter Ausschluß der (übrigen) Gläubigen – Wir wissen wohl, was Wir ihnen hinsichtlich ihrer Gattinnen und dessen, was ihre rechte Hand (an Sklavinnen) besitzt, verpflichtend gemacht haben –, damit für dich kein Grund zur Bedrängnis bestehe. Und Allah ist Allvergebend und Barmherzig.
3 Antworten
Hier die Exegese von Rassoul (S. 179 und S. 675):
4:23 - "Mutter" schließt Großmutter (väterlicher- oder mütterlicherseits), Urgroßmutter usw. ein. "Tochter" schließt Enkeltochter (von Sohn oder Tochter), Urenkeltochter usw. ein. "Schwester" bezieht sich auf Vollschwester und Halbschwester. "Vaters Schwester" schließt auch die Schwester des Großvaters usw. und "Mutters Schwester" schließt Schwester der Großmutter usw. mit ein. Milchverwandschaft spielt im islamischen Recht eine wichtige Rolle und zählt wie Blutsverwandschaft. Aus diesem Grund ist davon auszugehen, dass nicht nur die Stillammen und Milchschwestern, sondern auch die Schwestern der Stillammen usw. zu den verbotenen Verwandschaftsgraden zu zählen sind. "Stieftöchter, die in eurem Schutze" gehören auch zum Verbotskreis. Söhne schließt Enkel ein, aber nicht Adoptivsöhne (im Islam verboten) oder Personen, die wie solche behandelt werden. Das Verbot, zwei Schwestern gleichzeitig zu heiraten, bezieht sich auch auf Tante und Nichte gleichzeitig. aber nicht auf die Schwester einer verstorbenen Ehefrau. (vgl. oben 4:22 und Anmerkung dazu). Sobald jedoch ein mit zwei Schwestern verheirateter Mann den Islam annimmt. soll er sich von einer der beiden trennen. (ÜB)
33:50 - Die Morgengabe ist eine Schenkung in der Form einer Abfindung für die Freigabe der Vulva. Man kann die Morgengabe entrichten, indem man sie entweder bei Abschluss des Ehevertrages unverzüglich erstattet oder sie festsetzt und im Ehevertrag anführt. Die unverzügliche Erstattung der Morgengabe bei Abschluss des Ehevertrags ist nun vortrefflicher als die Anführung im Ehevertrag und das Hinausschieben der Bezahlung. Von Umm Hāni’ (r), der Tochter des Abū Ṭālib und Base Muḥammads vaterlicherseits, ist folgender Bericht überliefert: ”Der Gesandte Allāhs hielt um meine Hand an. Ich entschuldigte mich jedoch ihm gegenüber, und er nahm die Entschuldigung an, worauf Allāh den vorliegenden Vers herabsandte.“ Nun war ich ihm nicht mehr zur Ehe erlaubt; denn ich bin nicht mit ihm ausgewandert, sondern bis zur Eroberung Makkas Heidin gewesen." Weiter eine gläubige Frau, wenn sie sich dem Propheten (a.s.s.) schenkt und er seinerseits sie heiraten will: Wir haben dir solche unter den gläubigen Frauen erlaubt, die es ankommt, sich dir zu schenken, ohne eine Morgengabe zu verlangen sofern dieser Fall eintritt. Deswegen weil offengelassen ist, ob dieser Fall eintritt steht das Wort "Frau" mit dem unbestimmten Artikel. Man ist sich nicht einig, ob es tatsächlich dahin gekommen ist. Nach Ibn ‘Abbās (r) hatte der Gesandte Allāhs, Allāhs Segen und Friede auf ihm, keine einzige Frau durch Schenkung der eigenen Person. (Zam, Gät) (vgl. 2:221-235; 4:3, 4, 19-25, 23-24, 34- 35 und die Anmerkung dazu).
In dem Buch Halal und Haram von Hasip Asutay steht auf S. 105-106, dass der Mann folgende Frauen nicht heiraten darf: Mütter, Töchter, Schwestern, Tanten väterlicherseits, Tanten mütterlicherseits, Töchter des Bruders, Töchter der Schwester.
Zudem gibt es vier Arten von Frauen, die wegen der Verwandtschaft durch Verschwägerung, einem Mann auf ewig verboten sind: Schwiegermütter, Stieftöchter, Schwiegertöchter, Stiefmütter (S. 106-107).
Ich bin kein gelehrter was das angeht, aber ich kann dir die soziokulturelle Situation in vielen islamischen Ländern sagen.
Wie im Text steht, ist die sogenannte kreuzcousinen-heirat erlaubt und wir häufig praktiziert. Das bedeutet, dass die Kinder deines Onkels mütterlicherseits und die Kinder deiner Tante väterlicherseits in Ordnung gehen.
Genau. Die Bezeichnung stammt aus der Genealogie. Das "Kreuz" beschreibt im Prinzip nur den Unterschied im Geschlecht von Elternteil und deren jeweiligen Geschwister. Das Gegenteil wären Parallelcousinen, also die Kinder der Tante mütterlicherseits oder die Kinder des Onkels väterlicherseits.
Aber das ist von der Sicht abhängig oder? Also ich bin ja männlich
die Kinder von den Onkel und Tanten mütterlicherseits sind komplett Paralellcousins für mich.
Von meinem Onkel väterlicherseits wäre der Sohn mein Kreuzcousin, dennoch die Tochter die Paralellcousine
Bei der Tante vätelicherseits wäre die Tochter meine Kreuzcousin, dennoch der Sohn der Paralellcousin
So ist das richtig oder?
Nicht ganz, dein eigenes Geschlecht und das Geschlecht der Cousine/des Cousins tun da nichts zur Sache. Es kommt nur auf dein Elternteile und deren Geschwister an:
Kreuz = Kinder des Onkels mütterlicherseits & Kinder der Tante väterlicherseits
Parallel = Kinder des Onkels väterlicherseits & Kinder der Tante mütterlicherseits
- Mit "Kinder" ist sowohl männlich als auch weiblich mit eingeschlossen.
Auch die Heirat von Parallelcousinen (Bint'amm) ist in vielen u.a. arabischen regionen verbreitet, wird aber wie im Zitat steht eigentlich vom Koran verboten. Wie die praktische Auslegung ist, weiß ich nicht.
Nein, im Islam ist es erlaubt, die Cousine zu heiraten bzw. den Cousin. Und nicht nur im Islam. Es ist auch in Deutschland erlaubt.
War die Kreuzcousine nicht die Cousine von der Tante väterlicherseits? Warum nennt man das so? Weil die Tante die Schwester des Vaters ist und die Tochter der Tante dann so aussieht als wäre sie deine Schwester. Oder wenn man ein Mädchen ist wär der Kreuzcousin vom Onkel mürterlicherseits.