Frage zu Krankengeld/AlG1?
Bin noch bis 21.01. Krank geschrieben. Bis dahin bekomme ich Krankengeld.(Meine Kündigungsfrist geht bis 21.01.)
Muss ich mich jetzt schon Arbeitslos melden beim Amt oder erst nach dem 21.? Also am Montag 24. Oder wäre das zu spät?
2 Antworten
Du solltest dich schon bei der BA melden. Auf der Homepage findest du alles, erstellt dir einen Account dort, melde dich schon einmal arbeitssuchend und dann am 22.01.2022 arbeitslos.
Das geht derzeit alles online.
Bei Bedarf melden sie sich bei dir für einen ggf. persönlichen Termin.
Selbst die Verifizierung deiner Person (Perso) erfolgt online.
ich kenne dass so, das du dem Arbeitsamt deine Aufwartung machen musst sobald du von deiner Kündigung erfährst, da du krankgeschrieben bist, geht das sicherlich auch per Mail oder telefonisch